Bad Kreuznach:Gerichtstermin zu abgeschobener Armenierin am 5. Februar

Koblenz (dpa/lrs) - Im Fall der aus dem Kreis Bad Kreuznach in ihre Heimat abgeschobenen Armenierin und ihrer achtjährigen Tochter kommt es im Februar 2018 zu einer Gerichtsverhandlung. Das Verwaltungsgericht (VG) und das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz in Koblenz hatten im Eilverfahren die Klage der jungen Frau gegen ihre Abschiebung abgelehnt. Für den 5. Februar ist nun im Hauptsacheverfahren am VG Koblenz die mündliche Verhandlung terminiert. Ein VG-Sprecher sagte am Freitag, derartige Verhandlungen seien häufig - in diesem Fall gebe es aber ein besonderes Medieninteresse.

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Koblenz (dpa/lrs) - Im Fall der aus dem Kreis Bad Kreuznach in ihre Heimat abgeschobenen Armenierin und ihrer achtjährigen Tochter kommt es im Februar 2018 zu einer Gerichtsverhandlung. Das Verwaltungsgericht (VG) und das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz in Koblenz hatten im Eilverfahren die Klage der jungen Frau gegen ihre Abschiebung abgelehnt. Für den 5. Februar ist nun im Hauptsacheverfahren am VG Koblenz die mündliche Verhandlung terminiert. Ein VG-Sprecher sagte am Freitag, derartige Verhandlungen seien häufig - in diesem Fall gebe es aber ein besonderes Medieninteresse. 

Hintergrund ist ein Streit bis in die Landespolitik. Die grüne Integrationsministerin Anne Spiegel hatte sich für eine Verkürzung der 30-monatigen Einreisesperre für die Armenierin ausgesprochen. Die Bad Kreuznacher CDU-Landrätin Bettina Dickes ließ sich aber nicht erweichen: Sie habe keinen Präzedenzfall schaffen wollen, auf den sich andere berufen könnten. Das OVG habe in seinem Beschluss im Eilverfahren klar gemacht, dass eine solche Einreisesperre angemessen sei. 

Die Armenierin machte zum Zeitpunkt ihrer Abschiebung eine Ausbildung zur Hotelfachfrau. Eine vorherige Ausbildung hatte sie abgebrochen, ohne dies der Ausländerbehörde zu melden. Das wurde ihr zum Verhängnis, deswegen fehlte ihr die Arbeitserlaubnis. Am Freitag berichtete auch die Rhein-Zeitung über den neuen Gerichtstermin.

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