Schwerin:Land akzeptiert Urteile zu Polizei-Überstunden

Schwerin (dpa/mv) - Das Land Mecklenburg-Vorpommern will die Bereitschaftszeiten seiner Polizisten künftig vollständig anerkennen. Die zunächst eingelegten Rechtsmittel gegen zwei Urteile des Verwaltungsgerichts Schwerin werden zurückgenommen, wie eine Sprecherin des Innenministeriums am Montag in Schwerin sagte.

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Schwerin (dpa/mv) - Das Land Mecklenburg-Vorpommern will die Bereitschaftszeiten seiner Polizisten künftig vollständig anerkennen. Die zunächst eingelegten Rechtsmittel gegen zwei Urteile des Verwaltungsgerichts Schwerin werden zurückgenommen, wie eine Sprecherin des Innenministeriums am Montag in Schwerin sagte.

Das Verwaltungsgericht Schwerin hatte im März entschieden, dass angeordnete Bereitschaftszeiten vollständig anerkannt werden müssen. Bisher werden sie nur zu einem Drittel als Überstunden anerkannt. Dagegen hatten zwei Bereitschaftspolizisten mit Erfolg geklagt.

Das Landesbereitschaftspolizeiamt stellte jedoch kürzlich Anträge auf Zulassung der Berufung, wie die Sprecherin des Verwaltungsgerichts Schwerin, Stefanie Hahn, am Montag sagte. Sie seien am vergangenen Freitag dem Oberverwaltungsgericht in Greifswald zugeleitet worden. Die Ministeriumssprecherin erklärte nun, die Anträge würden zurückgenommen. Das Landesbereitschaftspolizeiamt habe sie fristwahrend gestellt, bevor die Hausspitze entschieden habe, die Urteile zu akzeptieren.

Bereitschaftszeiten entstehen nach Angaben der Gewerkschaft der Polizei in der Regel bei Auswärtseinsätzen mit Übernachtungen. Werde für die Zeit zwischen zwei Einsätzen angeordnet, dass die Polizisten in der Unterkunft bleiben müssen, sei das Bereitschaftszeit, erklärte ein Sprecher.

Wie sich die Urteile auf den Überstundenberg bei der Polizei auswirken werden, ist nach Worten der Ministeriumssprecherin noch unklar. Dazu liefen derzeit Erhebungen.

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