Schwerin:GdP gegen Kennzeichnungspflicht für Polizei: Linke dafür

Schwerin (dpa/mv) - Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) lehnt die Kennzeichnungspflicht von Polizisten ab. Es gebe keinen sachlichen Grund dafür, sagte der Landesvorsitzende Christian Schumacher am Mittwoch. "Die derzeitige Regelung ist völlig ausreichend", unterstrich er, nachdem das Innenministerium am Vortag eine neue Verwaltungsvorschrift vorgestellt hatte. Demnach sollen Polizisten etwa bei Demonstrationen eine fünfstellige Nummer im Brustbereich tragen. Damit wird die Polizei nach Ansicht Schumachers unnötig unter Generalverdacht gestellt.

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Schwerin (dpa/mv) - Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) lehnt die Kennzeichnungspflicht von Polizisten ab. Es gebe keinen sachlichen Grund dafür, sagte der Landesvorsitzende Christian Schumacher am Mittwoch. „Die derzeitige Regelung ist völlig ausreichend“, unterstrich er, nachdem das Innenministerium am Vortag eine neue Verwaltungsvorschrift vorgestellt hatte. Demnach sollen Polizisten etwa bei Demonstrationen eine fünfstellige Nummer im Brustbereich tragen. Damit wird die Polizei nach Ansicht Schumachers unnötig unter Generalverdacht gestellt.

Bereits jetzt gebe es dabei eine taktische Kennzeichnung, die eine Identifikation bis in die einzelne Gruppe jeder Hundertschaft ermögliche, sagte Schumacher. Ihm sei kein Fall im Land bekannt, in dem bei einem Verdacht auf eine rechtswidrige Handlung der beschuldigte Polizeibeamte nicht identifiziert werden konnte. Das hatte allerdings auch Innenminister Lorenz Caffier (CDU) zugegeben und von einem Kompromiss zwischen Befürwortern und Kritikern der Kennzeichnungspflicht gesprochen.

Der innenpolitische Sprecher der Linksfraktion im Landtag, Peter Ritter, sagte, es sei höchste Zeit, dass der Innenminister seinen Widerstand gegen die Kennzeichnungspflicht aufgegeben habe. Ritter vermutete dahinter jedoch einen koalitionsinternen Tauschhandel - als Gegenleistung zur Einführung des sogenannten finalen Rettungsschusses.

Der Vorsitzende der AfD-Fraktion im Landtag, Nikolaus Kramer, teilte dagegen die Bedenken der Gewerkschaft. Es könne nicht sein, dass die Ordnungskräfte als potenzielle Täter dargestellt werden, die nach Gutdünken verklagt werden könnten.

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