Schwerin:GdP begrüßt Pläne für finalen Rettungsschuss

Schwerin (dpa/mv) - Die Gewerkschaft der Polizei in Mecklenburg-Vorpommern hat Pläne für eine Regelung zum sogenannten finalen Rettungsschuss im Sicherheits- und Ordnungsgesetz des Landes begrüßt. In der Praxis werde sich kaum etwas ändern, doch es sei gut, dass die Regelungen im Land damit klarer werden und mit denen in den meisten anderen Bundesländern übereinstimmen sollen, sagte der Vorsitzende der Gewerkschaft in Mecklenburg-Vorpommern, Christian Schumacher, am Freitag in Schwerin.

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Schwerin (dpa/mv) - Die Gewerkschaft der Polizei in Mecklenburg-Vorpommern hat Pläne für eine Regelung zum sogenannten finalen Rettungsschuss im Sicherheits- und Ordnungsgesetz des Landes begrüßt. In der Praxis werde sich kaum etwas ändern, doch es sei gut, dass die Regelungen im Land damit klarer werden und mit denen in den meisten anderen Bundesländern übereinstimmen sollen, sagte der Vorsitzende der Gewerkschaft in Mecklenburg-Vorpommern, Christian Schumacher, am Freitag in Schwerin.

Der Nordosten ist eines der letzten Bundesländer ohne explizite gesetzliche Regelung zum „finalen Rettungsschuss“. Wann ein Beamter die Schusswaffe einsetzen darf, sei bisher über andere Rechtskonstrukte hergeleitet worden, sagte Schumacher.

Der Landtag hatte Änderungen am Gesetz am Donnerstag in erster Lesung behandelt. Wichtige Neuerungen sind die Einführung der elektronischen Fußfessel für terroristische Gefährder und ein Modellprojekt zum Einsatz von Körperkameras an Polizisten. Das Innenministerium hatte angekündigt, den finalen Rettungsschuss in einer nächsten Änderung einführen zu wollen.

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