Potsdam:Brandenburger Polizei will künftig Drohne einsetzen

Potsdam (dpa/bb) - Für die Aufklärung von Verbrechen und Übersichten nach schweren Verkehrsunfällen oder Umweltdelikten will die Brandenburger Polizei künftig eine Drohne einsetzen. Darüber liefen derzeit Gespräche mit dem Innenministerium, sagte der Sprecher des Polizeipräsidiums, Mario Heinemann, am Mittwoch. Zuvor hatte die "Märkische Allgemeine" berichtet. Auch bei größeren Veranstaltungen könne sich die Polizei einen Überblick verschaffen. Bei Demonstrationen wäre eine solche Überwachung der Teilnehmer nicht erlaubt, es sei denn im Zusammenhang mit einer Straftat.

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Potsdam (dpa/bb) - Für die Aufklärung von Verbrechen und Übersichten nach schweren Verkehrsunfällen oder Umweltdelikten will die Brandenburger Polizei künftig eine Drohne einsetzen. Darüber liefen derzeit Gespräche mit dem Innenministerium, sagte der Sprecher des Polizeipräsidiums, Mario Heinemann, am Mittwoch. Zuvor hatte die „Märkische Allgemeine“ berichtet. Auch bei größeren Veranstaltungen könne sich die Polizei einen Überblick verschaffen. Bei Demonstrationen wäre eine solche Überwachung der Teilnehmer nicht erlaubt, es sei denn im Zusammenhang mit einer Straftat.

„Der Einsatz eines Polizeihubschraubers ist mit 4700 Euro pro Stunde sehr teuer“, erläuterte Heinemann. Die Anschaffungskosten für eine Drohne bewegten sich im mittleren fünfstelligen Bereich. Die Berliner Polizei hat bereits seit geraumer Zeit so ein Fluggerät im Einsatz, das rund 45 000 Euro gekostet haben soll. Mit Nachtsichtoptik und Wärmebildkamera könne es auch etwas teurer werden. Zunächst sei nur die Anschaffung einer Drohne geplant, sagte Heinemann. „Für den Einsatz müssen die Beamten dann ja auch erst geschult werden.“

Eine Änderung des Polizeigesetzes sei nicht notwendig, betonte der Sprecher. „Das Gesetz lässt Einsatz technischer Mittel zu.“ Allerdings wird nach Angaben des Innenministeriums derzeit ohnehin an einer Neufassung des Gesetzes gearbeitet. Dies sei etwa wegen des Einsatzes von Körperkameras (Bodycams) für Polizeibeamte notwendig.

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