Polizei:Gericht: Bayerischer Polizist darf sich nicht tätowieren lassen

München (dpa) - Bayerische Polizisten dürfen sich weiter nicht sichtbar tätowieren lassen. Das hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in München entschieden. Ein 42 Jahre alter Polizeioberkommissar hatte geklagt, weil das Polizeipräsidium Mittelfranken ihm verboten hatte, sich den hawaiianischen Schriftzug "Aloha" auf seinen linken Unterarm tätowieren zu lassen. Der Mann hatte 2008 seine Flitterwochen auf Hawaii verbracht und wollte mit dem Tattoo eine bleibende Erinnerung daran auf seinem Körper verewigen.

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München (dpa) - Bayerische Polizisten dürfen sich weiter nicht sichtbar tätowieren lassen. Das hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in München entschieden. Ein 42 Jahre alter Polizeioberkommissar hatte geklagt, weil das Polizeipräsidium Mittelfranken ihm verboten hatte, sich den hawaiianischen Schriftzug „Aloha“ auf seinen linken Unterarm tätowieren zu lassen. Der Mann hatte 2008 seine Flitterwochen auf Hawaii verbracht und wollte mit dem Tattoo eine bleibende Erinnerung daran auf seinem Körper verewigen.

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