Düsseldorf:Reul: Neues Polizeigesetz bremste terroristische Gefährder

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Das verschärfte neue Polizeigesetz in Nordrhein-Westfalen ist bereits mehrfach gegen terroristische Gefährder eingesetzt worden. Das berichtete...

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Düsseldorf (dpa/lnw) - Das verschärfte neue Polizeigesetz in Nordrhein-Westfalen ist bereits mehrfach gegen terroristische Gefährder eingesetzt worden. Das berichtete NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU) am Mittwochabend vor Journalisten in Düsseldorf. Die Grünen beklagten hingegen „tief gehende Einschnitte in Freiheitsrechte“, der Deutsche Anwaltverein monierte Lücken beim Schutz des Berufsgeheimnisses.

Seit Verabschiedung der Novelle vor einem Jahr bis Ende Oktober dieses Jahres haben Richter nach Reuls Angaben in 62 Fällen eine Überwachung der Telekommunikation angeordnet. Diese Maßnahmen hätten sich überwiegend gegen terroristische Gefährder gerichtet - unter anderem im Zusammenhang mit der Kölner Silvesternacht 2018/19.

Das neue Gesetz erlaubt es der Polizei auch, mit richterlicher Anordnung auf verschlüsselte WhatsApp- oder andere Messengerdienste zuzugreifen. Zum Schutz der Bürgerrechte werde dies aber nicht angewandt, solange es keine Mitlese-Software gebe, die eine klare Abgrenzung zur „Online-Durchsuchung“ ermögliche, teilte FDP-Vizefraktionschef Marc Lürbke mit.

Laut Reul sind 29 Personen in Polizeigewahrsam genommen worden. Der Unterbindungsgewahrsam zur Verhinderung einer unmittelbar bevorstehenden Straftat ist durch die Novelle von damals maximal 48 Stunden auf maximal zwei Wochen ausgeweitet worden.

In sieben Fällen sei diese Maßnahme ergriffen worden, um Verbrechen zu verhindern - dreimal wiederum vor terroristischem Hintergrund. Dies sei auch beim bisher längsten, 13-tägigen Unterbindungsgewahrsam so gewesen, sagte der Minister. In 15 weiteren Fällen sei häusliche Gewalt der Grund gewesen, vier Mal Identitätsverweigerung. Letztere stoßen bei den Grünen auf verfassungsrechtliche Bedenken. „Hier werden Personen bis zu sieben Tage eingesperrt, obwohl sie keine Straftat begangenen haben“, kritisierte die innenpolitische Sprecherin der Grünen Verena Schäffer.

Zweimal ist laut Innenministerium ein Aufenthaltsverbot nach neuem Recht ausgesprochen worden, um eine terroristische Straftat auszuschließen. In acht weiteren Fällen seien Aufenthalts- oder Kontaktverbote verhängt worden, um Gefahren für Leib, Leben oder Freiheit eines Menschen abzuwehren. Drei Personen mussten sogar eine elektronische Fußfessel tragen: einer wegen Nachstellung, zwei sollten vorsorglich daran gehindert werden, eine terroristische Straftat zu begehen.

44 Mal ordnete die Polizei die neue strategische Fahndung an - unter anderem für den Zugriff der Autobahnpolizei Dortmund auf eine Bande, die Lkw-Planen aufgeschlitzt hatte, sowie bei einer Fahndung gegen das Rockermilieu in Köln. Die Gesetzesnovelle erlaubt verdachtsunabhängige Kontrollen, wenn ein konkreter Anlass vorliegt - etwa eine Einbruchserie in einer bestimmten Region.

Die erweiterten Möglichkeiten der Videoüberwachung öffentlicher Plätze seien noch nicht eingesetzt worden, sagte Reul. Für das kommende Jahr sei sie allerdings an drei Stellen vorgesehen: in der Dortmunder Nordstadt, im Dortmunder Stadtteil Dorstfeld sowie in der Bonner Innenstadt.

Die Beobachtung von Plätzen per Video ist zulässig, aber ein Polizist muss auf der anderen Seite der Kamera sitzen und im Gefahrenfall sofort eine Streife zum betreffenden Ort schicken können. Eine Video-Beobachtung am Kölner Ebertplatz sei noch vor der Gesetzesnovelle eingerichtet worden, erklärte der Minister.

„Die Zahlen zeigen, dass die Polizei die zusätzlichen Instrumente äußerst umsichtig einsetzt“, bewertete Reul den ersten Praxistest des lange Zeit hoch umstrittenen Gesetzes. „Der Orwell'sche Überwachungsstaat, den manche ja schon am Horizont ausmachten, ist Nordrhein-Westfalen heute nicht.“

Der Landtag hatte das neue Polizeigesetz am 12. Dezember 2018 letztlich mit den Stimmen der Regierungsfraktionen von CDU und FDP sowie der oppositionellen SPD verabschiedet. „Das Land ist sicherer geworden durch dieses Gesetz“, betonte Reul.

Auch die SPD-Opposition sieht nach dem langen Ringen mit den Regierungsfraktionen im vergangenen Jahr jetzt die „Balance zwischen Sicherheit und Freiheit“ gewährleistet. Im Vergleich zum bayerischen Polizeigesetz, das vor dem Landes- und dem Bundesverfassungsgericht beklagt wird, seien in NRW die Rechtsstaatsprinzipien gewahrt, unterstrich SPD-Fraktionsvize Sven Wolf.

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