Österreich:Kühe töten Wanderin - Landwirt verurteilt

Lesezeit: 1 min

Eine Wanderin zwischen Kühen in den bayerischen Bergen. Eine Begegnung, wie sie sich auf den Alpen-Wanderwegen oft zuträgt. (Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa)
  • Im Juli 2014 ist eine Urlauberin bei einer Wanderung südlich von Innsbruck von Kühen getötet worden.
  • Das Landesgericht Innsbruck hat den Besitzer der Kühe zur Zahlung von 490 000 Euro Schadensersatz verurteilt.
  • Der Landwirt will gegen das Urteil in Berufung gehen.

Es ist ein Urteil, das für Wanderer und Landwirte weitreichende Folgen haben könnte. Das Landesgericht Innsbruck hat einen Bauern aus Tirol zur Zahlung von 490 000 Euro Schadensersatz verurteilt, weil seine Kühe eine 45-jährige Urlauberin aus Deutschland getötet hatten, wie der Sender ORF Tirol berichtet.

Demnach war die Frau im Juli 2014 im Pinnistal, südlich von Innsbruck, mit ihrem Hund auf einem Wanderweg unterwegs, als die Kühe auf sie zuliefen. Ein Obduktionsbericht ergab später, dass die Frau zu Tode getrampelt wurde. Ermittler gehen davon aus, dass die Tiere offenbar aggressiv auf den Hund reagierten. Zeugen zufolge habe sich der Hund aber nicht aggressiv verhalten. Die Staatsanwaltschaft hatte bereits 2014 die Ermittlungen eingestellt, der Ehemann der Getöteten hatte den Landwirt jedoch auf Schadensersatz verklagt.

SZ PlusÖsterreich
:Galtür und die Last des Schnees

Wenn es viel schneit, wird gerne vor einem zweiten Galtür gewarnt. Wie der Ort bis heute unter der Lawinenkatastrophe vom Februar 1999 leidet.

Von Titus Arnu

Das Gericht kam zu dem Schluss, dass der Landwirt seiner Sorgfaltspflicht nicht nachgekommen ist. Warnschilder, die er aufgestellt hatte, seien in diesem Fall unzureichend. Der Landwirt hätte das Gebiet, in dem die Kühe grasen, einzäunen müssen - zumindest der Bereich, in dem der Unfall passierte.

Ewald Jenewein, der Anwalt des betroffenen Landwirts, wies das Argument des Gerichts zurück. "Der Unfall hätte sich ohne Weiteres weiter talein- oder talauswärts ereignen können. Das hieße, dass in letzter Konsequenz ja sämtliche Wege, die von Fußgängern frequentiert werden, eingezäunt werden müssten", sagte er dem ORF Tirol. Das sei nicht zumutbar.

Der Landwirt will gegen das Urteil Berufung einlegen, notfalls werde er bis zur höchsten Instanz klagen. Sollte er scheitern, würde dies wohl einen Präzedenzfall schaffen. "Das hätte eine Lawine von Folgen insbesondere für Viehhalter im alpinen Bereich. Die freie Weide würde es dann nicht mehr geben", sagte Jenewein weiter.

© SZ.de/eca - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Attacken auf Wanderer
:Was tun, wenn die Kuh angreift?

Tirol hat nun Tipps veröffentlicht, wie Wanderer mit Vieh auf der Alm umgehen sollen - und wie besser nicht.

Von Dominik Prantl

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: