Greifswald (dpa/mv) - Das Urteil gegen eine Frau aus Wolgast, deren dreijährige Tochter nach einem heißen Bad an Verbrühungen starb, ist rechtskräftig. Es seien keine Rechtsmittel eingelegt worden, teilte das Amtsgericht Greifswald am Freitag mit. Das Schöffengericht hatte in der vergangenen Woche härter geurteilt als vom Staatsanwalt gefordert. Es verurteilte die 28-Jährige wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten, die für zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurde. Außerdem muss sie die Kosten des Verfahrens tragen. Der Staatsanwalt war im Laufe der Verhandlung von der ursprünglichen Anklage wegen fahrlässiger Tötung abgerückt und plädierte auf eine Verurteilung wegen fahrlässiger Körperverletzung. Die intelligenzgeminderte Frau sei schon durch den Tod des Kindes gestraft, sagte er nach dem Bericht eines psychiatrischen Gutachters.
Greifswald:Kind verbrüht: Urteil gegen Mutter ist rechtskräftig
Das Urteil gegen eine Frau aus Wolgast, deren dreijährige Tochter nach einem heißen Bad an Verbrühungen starb, ist rechtskräftig. Es seien keine Rechtsmittel...
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