Uwe Kiskers Handynummer steht einfach so im Internet, auf seiner Homepage für jeden sofort zu finden. "Aber dat geht nich' anders", sagt Kisker, dem man seine Herkunft aus dem Ruhrgebiet auch am Telefon anhört. Kisker, 55, moderiert Schlagerpartys, dreht Industriefilme für einen Bagger-Hersteller, außerdem berichtet er für das lokale Fernsehen über Kreisliga-Fußballspiele, in Dortmund sei er überall bekannt und für Anfragen müsse er ständig erreichbar sein, sagt er.
Kisker ist Stalking-Opfer. Er kennt seinen Stalker, er ist sicher, dass es ein Mann ist, der ganz in der Nähe wohnt und ihn seit mehr als 25 Jahren terrorisiert. Kisker hat belastendes Material gesammelt: Droh-Faxe, Droh-Mails, außerdem eine Auswertung der Telekom, die ergeben hat, dass in drei Wochen 3100 Anrufe eingingen, immer vom selben Anschluss.
Anfangs wollte der Stalker Kisker und seine Frau auseinanderbringen, doch mit der Zeit konzentrierte er sich ausschließlich auf den 55-Jährigen. Kisker hat alles getan, was Experten in solchen Fällen raten: Er hat alles dokumentiert, er hat seiner Frau und den Kindern Geheimnummern besorgt, er hat sich mit seinem Anwalt beraten, er hat mehrfach Anzeige erstattet und sich manchmal so gefühlt, als mache er die Arbeit, für die eigentlich die Polizei zuständig wäre. Er hat den Aktenordner mit dem Material zur Staatsanwaltschaft geschleppt, doch eins hat er nicht getan: sein Leben aufgegeben.
Opferverbände sehen gefährliche Gesetzeslücke
Weil er nicht wollte, dass der Stalker die Macht über sein Leben gewinnt, hat er seinen Job behalten und ist nicht weggezogen aus dem Dortmunder Stadtteil, in dem er lebt. Doch möglicherweise war genau das ein Grund dafür, dass der Stalker bisher nicht ins Gefängnis musste. Zwar ist Nachstellen, wie es in Paragraf 238 Strafgesetzbuch genannt wird, seit 2007 eine Straftat, allerdings muss die Lebensgestaltung des Opfers dadurch "schwerwiegend beeinträchtigt" sein.
Opferverbände sehen darin schon lange eine gefährliche Gesetzeslücke. Denn einem Stalker muss es nach geltender Rechtsprechung tatsächlich "gelingen", sein Opfer derart mürbe zu machen, dass es zum Beispiel den Wohnort wechselt. Menschen wie Uwe Kisker, die dem Druck nicht nachgeben, hatten bisher kaum eine juristische Handhabe gegen die Täter.
Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) will jetzt nachbessern: Auch Handlungen, die "objektiv geeignet sind", die Lebensumstände des Opfers schwer zu beeinträchtigen, sollen künftig strafbar sein - unabhängig davon, ob der Täter tatsächlich "Erfolg" hat. "Es darf nicht sein, dass man zum Beispiel erst umziehen muss, damit ein Stalker strafrechtlich belangt werden kann", sagt Maas. An diesem Mittwoch soll die Gesetzesänderung, die die große Koalition schon länger plant, im Bundeskabinett beraten werden.
"Zum ersten Mal seit Langem sehe ich ein bisschen Licht am Horizont und hoffe, dass es jetzt endlich eine Möglichkeit gibt, dass der Kerl einen auf den Deckel bekommt", sagt Kisker. In den vergangenen Monaten habe er "einigermaßen Ruhe gehabt". Nur drei Anrufe von unbekannt seien nachts auf seinem Handy eingegangen, das um diese Zeit immer ausgeschaltet ist. Noch immer wisse er aber nicht, was bei den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft herausgekommen ist, die seit anderthalb Jahren laufen.
Knapp 20 000 Stalking-Fälle verzeichnet die Kriminalstatistik für das Jahr 2015, die Dunkelziffer liegt weit höher. Dass viele Opfer - etwa 80 Prozent von ihnen sind Frauen - nicht zur Polizei gehen oder dort nicht ernst genommen werden, liegt möglicherweise daran, dass die Schwelle, ab der ein bloß lästiges Verhalten in strafbares Stalking umschlägt, nur schwer zu bestimmen ist. Mit der Thematik nicht vertraute Polizisten sind oft überfordert und tun das Nachstellen im Gespräch mit Betroffenen als privaten Konflikt ab.
"Der will ihnen nur Angst machen", das war ein Satz, den auch die Journalistin und Autorin Silvia Meixner hörte, als sie ihren Fall zur Anzeige brachte. Der Mann, der ihr seit mehr als vier Jahren nachstellt, legte unter anderem eine Webseite an, auf der sie als Prostituierte präsentiert wurde, die sich über Herrenbesuch freut - mit Angabe von Adresse und Telefonnummer. Obwohl sie, genau wie Uwe Kisker, nach kurzer Nachforschung herausfand, wer hinter den Anrufen, Verleumdungen und Drohungen steckte, wurde der Mann bis heute nicht bestraft.
Über ihre Erfahrungen hat Meixner ein Buch geschrieben, das anderen Stalking-Opfern Hilfe bieten und Tipps geben soll. In ihrem Fall ist der Stalker ein flüchtiger Bekannter, den sie einmal getroffen, dann allerdings abgewiesen habe. Eine Beziehung habe nie bestanden, trotzdem behaupte der Mann, dass sie ein glückliches Paar gewesen seien.