Magdeburg (dpa/sa) - In Sachsen-Anhalt sollen ab sofort Gefängnisse auch für Abschiebehaft genutzt werden. Dabei werden die Betroffenen getrennt von Strafgefangenen untergebracht, wie das Innenministerium am Mittwoch mitteilte. Hierfür seien die U-Haft-Bereiche der Vollzugsanstalten Burg und Halle sowie der Jugendstrafanstalt Raßnitz vorgesehen. Je nach Auslastung der Einrichtungen könnten so bis zu 15 Plätze genutzt werden.
„Damit haben wir jetzt die Möglichkeiten verbessert, Rückführungen zeitnah und konsequent umzusetzen“, teilte Innenminister Holger Stahlknecht (CDU) mit. Die Regelung sei bis zum 30. Juni 2022 befristet.
Bislang verfügt Sachsen-Anhalt nicht über eine eigene Einrichtung für die Abschiebehaft, in Dessau-Roßlau wird derzeit eine solche geplant. Bislang gibt es mit Niedersachsen eine Vereinbarung, dass Sachsen-Anhalt dort fünf Plätze in der Einrichtung Langenhagen nutzen kann.