Loveparade-Prozess:Viele Verantwortliche, kein Schuldiger

Loveparade-Katastrophe Duisburg 2010

Menschen rennen am 24. Juli 2010 in Panik aus dem viel zu engen Tunnel.

(Foto: Daniel Naupold/dpa)

Der Prozess um die tödliche Massenpanik auf der Loveparade wird wohl ohne Urteil enden. Wie kann das sein? Antworten auf die wichtigsten Fragen.

Von Christian Wernicke, Düsseldorf

Fast zwei Stunden lang liest Mario Plein vom Blatt ab. Es ist sprödes Juristendeutsch, das der Vorsitzende Richter im Loveparade-Prozess am Donnerstagnachmittag in der Messe Düsseldorf vorträgt, wo der Prozess des Landgerichts Duisburg aus Platzgründen stattfindet. Das Ergebnis jedoch ist eindeutig: Mit größter Wahrscheinlichkeit wird niemand je verurteilt werden für den Tod der 21 Menschen, die am 24. Juli 2010 im Massengedränge der Loveparade erdrückt wurden.

Was genau schlägt das Gericht vor?

Richter Plein will das Verfahren einstellen. Ohne Verurteilung, ohne Freispruch. Nach einem nicht-öffentlichen "Rechtsgespräch" mit allen Staatsanwälten, Verteidigern und Opfer-Anwälten hat das Gericht die zehn Beschuldigten in zwei Gruppen sortiert: Im Falle von sieben Angeklagten (sechs Mitarbeitern der Stadt Duisburg sowie dem sogenannten Kreativdirektor des Veranstalters Lopavent) soll das Strafverfahren wegen geringer Schuld beendet werden. Diese sieben eint, dass sie zwar die tödliche Massenparty genehmigt und organisiert hatten - aber am Tag des Events nach Ansicht des Gerichts keine Chance mehr hatten, die Katastrophe abzuwenden.

Für die anderen drei Angeklagten zeichnet sich eine Einstellung wegen "mittlerer Schuld" ab. Die drei Angestellten der Firma Lopavent seien, so Richter Plein, am Tag der Tragödie während des Events "in operativen Positionen tätig" gewesen und hätten also, etwa durch einen besseren Einsatz der Ordner, noch etwas retten können. Für diese drei Lopavent-Mitarbeiter sollen die Verteidiger und die Staatsanwaltschaft nun aushandeln, ob und in welcher Höhe sie eine Geldzahlung leisten. Dies ist ausdrücklich keine Buße - aber eben doch ein (kleines) Zeichen. Das Gericht verlangt einen Kompromiss bis zum 5. Februar.

Wie begründet das Gericht seine Entscheidung?

Das Gericht deutet das tödliche Gedränge auf der Rampe des Eventgeländes als "multikausales Geschehen". Einfach gesagt: Es gibt so viele Mitverantwortliche, dass niemand als Einzelner schuldig ist. Die Anklage der Staatsanwaltschaft von 2014 hatte die Loveparade als quasi geplantes Unglück interpretiert: Lopavent habe die Veranstaltung miserabel organisiert, die Stadt hätte die Planung nie genehmigen dürfen. Der zweite Gutachter im Verfahren, der Wuppertaler Verkehrsplaner Jürgen Gerlach, monierte ebenfalls, dass die Eventfläche zu klein gewesen sei und dass für die Kontrollen vor den beiden Tunneleingängen zu wenig Personal eingeteilt und zudem falsch aufgestellt gewesen sei. Aber auch sein (noch vorläufiges) Gutachten identifiziert multiples Versagen: So konnten Polizisten und Ordner phasenweise weder über Funk noch über Handy kommunizieren, auch gab es keine Lautsprecher, um die Massen in der Gefahrenzone zu lenken. Bis 16.31 Uhr, so glaubt Gerlach, hätte die Katastrophe noch verhindert werden können. Erste Tote wurden gegen 17 Uhr gemeldet.

Zudem, so Richter Plein, sei "schuldmindernd", dass es in NRW 2010 keine klaren gesetzlichen Regeln für Großveranstaltungen gegeben habe. Und man müsse anerkennen, dass die Angeklagten seit "achteinhalb Jahren unter dem Druck des Strafverfahrens" stehen.

Sieht das Gericht andere Verursacher, die nicht auf der Anklagebank sitzen?

Richter Plein bemängelt vor allem das Vorgehen der Polizei. Erst durch "dieses pflichtwidrige, schuldhafte Verhalten Dritter" sei die Katastrophe möglich geworden. Konkret nannte Plein eine Polizeikette, die in der Stunde vor Ausbruch der Massenpanik den Aufgang aus dem Tunnel zum Eventgelände absperrte. Das habe dazu beigetragen, dass sich daneben der "Menschenhaufen" bildete. Obendrein sei im schlimmsten Gedränge ein Polizeiwagen in die Todeszone gerollt und habe den Druck noch erhöht.

Was sagen die Angehörigen und Opfer?

Viele Hinterbliebene wollten am Donnerstag nichts sagen und sich zunächst mit ihren Anwälten beraten. Auch Gabi Müller, deren Sohn Christian, damals 25, in Duisburg ums Leben kam, will "alles erst mal sacken lassen". Ob einzelne Angeklagte geringe oder mittlere Schuld trügen, könne sie eh nicht beurteilen. Aber sie wisse: "Von denen ist keiner ohne Schuld." Man müsse die Gesetze so ändern, dass die Verantwortlichen für Großkatastrophen nicht ohne Strafe davonkämen. Der Spanier Paco Zapater, Vater der damals in Deutschland studierenden Clara, 22, sagte, Deutschland müsse sein Justizsystem reformieren. Andere Länder, etwa Spanien oder Italien, seien in der Lage, Verantwortliche "gerecht, schnell und angemessen" zu verurteilen.

Wie geht es nun weiter?

Ende Januar wird der Prozess zunächst fortgesetzt, als wäre nichts geschehen: Ein Polizist wird an zwei Tagen als Zeuge vernommen. Nach dem 5. Februar jedoch kann, falls Staatsanwälte und Verteidiger die Geldzahlungen wegen der "mittleren Schuld" von drei Angeklagten ausgekungelt haben, das Strafverfahren jäh enden. Ein Problem: Das wichtige Gutachten, das auf 3859 Seiten das "multikausale Geschehen" aufarbeitet, wird wohl nie förmlich in den Prozess eingebracht. Bittere Ironie der Geschichte: Richter Plein hat am Donnerstag permanent auf das Megadokument verwiesen.

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