Zwickau:Urteilsverkündung im Prozess um totes Baby in Wilkau-Haßlau

Zwickau (dpa/sn) - Im Prozess um einen toten Säugling am Landgericht Zwickau soll heute das Urteil fallen. Die Staatsanwaltschaft wirft der 33 Jahre alten Mutter vor, das Neugeborene nach einer heimlichen Hausgeburt im August 2016 nicht versorgt zu haben. Als das Kind wenige Stunden später tot war, legte sie es auf einer Wiese in Wilkau-Haßlau ab. Die Staatsanwältin fordert deshalb wegen Totschlags durch Unterlassen fünfeinhalb Jahre Gefängnis für die Kindergärtnerin.

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Zwickau (dpa/sn) - Im Prozess um einen toten Säugling am Landgericht Zwickau soll heute das Urteil fallen. Die Staatsanwaltschaft wirft der 33 Jahre alten Mutter vor, das Neugeborene nach einer heimlichen Hausgeburt im August 2016 nicht versorgt zu haben. Als das Kind wenige Stunden später tot war, legte sie es auf einer Wiese in Wilkau-Haßlau ab. Die Staatsanwältin fordert deshalb wegen Totschlags durch Unterlassen fünfeinhalb Jahre Gefängnis für die Kindergärtnerin.

Der Rechtsanwalt der Frau plädierte hingegen auf Freispruch. Dem Verteidiger zufolge sei die Angeklagte nicht davon ausgegangen, dass der Junge sterben könne. Vielmehr habe sie das Kind zu einer Babyklappe bringen wollen, auf der Fahrt dorthin aber seinen Tod festgestellt. Zehn Monate später fand ein Bauer bei Mäharbeiten den in eine Mülltüte eingewickelten Leichnam des kleinen Jungen.

Die Deutsche hat drei Kinder im Alter zwischen fünf und zehn Jahren, die den Kontakt zur Mutter inzwischen abgebrochen haben. Ein weiteres Kind brachte sie 2014 anonym zur Welt und gab es zur Adoption frei. Der Vater hat die Kinder demnach nicht gewollt und die beiden letzten Schwangerschaften nach eigenem Bekunden nicht bemerkt. Er tritt in dem Verfahren als Nebenkläger auf.

Nach wie vor steht zudem der Verdacht einer weiteren unentdeckten Schwangerschaft im Raum. Die Staatsanwaltschaft führt ein entsprechendes Ermittlungsverfahren.

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