Zwickau:Geldstrafe und Freispruch für Verleumdung von Zwickauer OB

Zwickau (dpa/sn) - Im Berufungsverfahren wegen übler Nachrede und Verleumdung von Oberbürgermeisterin Pia Findeiß (SPD) hat das Landgericht Zwickau am Dienstag einen von zwei Angeklagten zu einer Geldstrafe von insgesamt 1950 Euro verurteilt. Die Richter sahen dabei die üble Nachrede als erwiesen an. Der Mann habe im August 2016 bei einem Bürgergespräch in Form eines Spaziergangs der Politikerin mehrfach lautstark vorgeworfen, in ihrem Wohnhaus IS-Kämpfer zu beherbergen. Diese Äußerung sei geeignet, die Oberbürgermeisterin in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen. Die Verleumdung hielten sie indes nicht für bewiesen. Ein zweiter Beschuldigter wurde freigesprochen. Die Entscheidungen sind noch nicht rechtskräftig.

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Zwickau (dpa/sn) - Im Berufungsverfahren wegen übler Nachrede und Verleumdung von Oberbürgermeisterin Pia Findeiß (SPD) hat das Landgericht Zwickau am Dienstag einen von zwei Angeklagten zu einer Geldstrafe von insgesamt 1950 Euro verurteilt. Die Richter sahen dabei die üble Nachrede als erwiesen an. Der Mann habe im August 2016 bei einem Bürgergespräch in Form eines Spaziergangs der Politikerin mehrfach lautstark vorgeworfen, in ihrem Wohnhaus IS-Kämpfer zu beherbergen. Diese Äußerung sei geeignet, die Oberbürgermeisterin in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen. Die Verleumdung hielten sie indes nicht für bewiesen. Ein zweiter Beschuldigter wurde freigesprochen. Die Entscheidungen sind noch nicht rechtskräftig.

Laut Anklage sollen insgesamt drei Männer der Kommunalpolitikerin bei dem Termin unterstellt haben, die Terrormiliz IS zu unterstützen, und Videoaufnahmen ihrer Aktion ins Internet gestellt haben. Das Amtsgericht Zwickau hatte sie im Sommer 2018 wegen übler Nachrede und Verleumdung zu acht Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Dagegen gingen sie in Berufung. Die beiden von der Gerichtsentscheidung Betroffenen hatten die Äußerungen gegenüber Findeiß abgestritten. Die Berufung ihres Mitbeschuldigten wurde nach Angaben des Gerichts im Juni verworfen, da er zum Verhandlungstermin nicht erschienen war. Über die von ihm beantragte Wiedereinsetzung sei noch zu entscheiden, hieß es.

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