Stuttgart:Weißer Ring: Waffenrecht konsequenter umsetzen

Erwin Hetger, der Landesvorsitzende der Opferschutzorganisation Weißer Ring. (Foto: Sebastian Gollnow/dpa/Archivbild)

Waffenbesitzer sollten aus Sicht des Weißen Rings routinemäßig alle zwei, drei Jahre auf ihre Eignung kontrolliert werden. Dabei müssten Polizeiakten und bei...

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Stuttgart (dpa/lsw) - Waffenbesitzer sollten aus Sicht des Weißen Rings routinemäßig alle zwei, drei Jahre auf ihre Eignung kontrolliert werden. Dabei müssten Polizeiakten und bei Bedenken auch der Verfassungsschutz als Quelle dienen, sagte Landeschef Erwin Hetger der Deutschen Presse-Agentur am Freitag in Stuttgart. „Alle zehn Jahre nutzt das nichts.“ Das Waffenrecht sei streng genug, müsse aber konsequenter umgesetzt werden.

Überdies müsse wie gesetzlich vorgeschrieben die psychische Verfassung der Waffenbesitzer überprüft werden, sagte Hetger, der auch dem Bundesvorstand des Verbandes angehört. „Es befinden sich viel zu viele auffällige Menschen mit Waffen im öffentlichen Raum.“ Dafür müsse das Personal bei den Landratsämtern besser geschult und aufgestockt werden. Der Weiße Ring ist eine Organisation, die Opfern von Gewalttaten hilft.

Bei der Vergabe der Waffenbesitzkarte an Sportschützen werde das dafür erforderliche „Bedürfnis“ des Antragstellers zu leichtfertig angenommen, mahnte Hetger, der während des Amoklaufs von Winnenden Landespolizeipräsident war. „Auf jeden Fall brauchen sie keine großkalibrigen Waffen, und ohnehin sollte deren Menge begrenzt werden.“ Es sei „abwegig“, wenn Sportschützen über fünf, sechs Waffen verfügten. Der Vater des Amokläufers von Winnenden, ein Sportschütze, hatte seine Waffe nicht fachgerecht verschlossen aufbewahrt. Auch der mutmaßliche Täter von Hanau war Sportschütze.

Die Waffenbesitzkarte erlaubt den Erwerb und den Besitz von Waffen. Ständig bei sich tragen darf man sie nicht, aber zu bestimmten Zwecken nutzen etwa als Sportschütze. Wer eine Waffenbesitzkarte bekommen will, muss mindestens 18 Jahre alt sein, für großkalibrige Waffen 21 Jahre.

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