Stuttgart:Landesjugendamt: Doppelt so viele Beschwerden aus Kitas

Stuttgart (dpa/lsw) - Der Kommunalverband Jugend und Soziales (KVJS) - das Landesjugendamt im Südwesten - hat im vergangenen Jahr die höchste Zahl von Beschwerden aus Kitas erhalten. 2017 gingen 203 Meldungen vorwiegend von Kita-Trägern und Eltern ein - mehr als doppelt so viel wie im Vorjahr. Davon fielen 104 in die Kategorie "potenzielle Gefährdung/Beeinträchtigung des Kindeswohls ausgehend von Mitarbeitern der Einrichtung". Das ist die größte Zahl seit Jahren. 2016 gab es 38 Meldungen dieser Art. Darunter fallen körperliche und seelische Verletzung, Verstöße gegen die Aufsichtspflicht, verbale Angriffe und - laut KVJS "in ganz seltenen Fällen auch sexuelle Übergriffe".

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Stuttgart (dpa/lsw) - Der Kommunalverband Jugend und Soziales (KVJS) - das Landesjugendamt im Südwesten - hat im vergangenen Jahr die höchste Zahl von Beschwerden aus Kitas erhalten. 2017 gingen 203 Meldungen vorwiegend von Kita-Trägern und Eltern ein - mehr als doppelt so viel wie im Vorjahr. Davon fielen 104 in die Kategorie „potenzielle Gefährdung/Beeinträchtigung des Kindeswohls ausgehend von Mitarbeitern der Einrichtung“. Das ist die größte Zahl seit Jahren. 2016 gab es 38 Meldungen dieser Art. Darunter fallen körperliche und seelische Verletzung, Verstöße gegen die Aufsichtspflicht, verbale Angriffe und - laut KVJS „in ganz seltenen Fällen auch sexuelle Übergriffe“.

Die rund 8800 Einrichtungen im Südwesten sind verpflichtet, Ereignisse und Entwicklungen unverzüglich zu melden, die das Wohl der Kindern beeinträchtigen könnten.

Nach Angaben des Verbandes handelt sich bei Freistellungen oder Kündigungen von Mitarbeitern als Folge solcher Meldungen erfahrungsgemäß um eine geringe Zahl mit bisher maximal sechs Fällen im Jahr.

Der KVJS ist zuständig für die Prüfung, ob ein Träger eine Betriebserlaubnis erhält. Dieser muss unter anderem nachweisen, dass er die Führungszeugnisse der Mitarbeiter geprüft hat - und das auch regelmäßig weiter tut. Ziel: Es dürfen keine Personen beschäftigt werden, die etwa wegen sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen oder Kinderhandel verurteilt sind.

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