Schwerin:Bewährungsstrafe im Revisionsprozess wegen Vergewaltigung

Schwerin (dpa/mv) - Wegen der Vergewaltigung seiner damals 14 Jahre alten Freundin hat das Landgericht Schwerin am Freitag einen Mann zu einer Haftstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. Der 28-Jährige aus Hagenow hatte gestanden, im Juli 2015 gegen den Willen der Jugendlichen Sex mit ihr gehabt zu haben. In einem ersten Prozess Anfang 2017 hatte er die Tat bestritten und war aufgrund der Aussagen des Mädchens zu zwei Jahren und neun Monaten Gefängnis verurteilt worden. Dagegen legte er Berufung ein. Der Bundesgerichtshof (BGH) hob das Urteil auf, weil die darin wiedergegebenen Aussagen des Mädchens nach Ansicht der BGH-Richter nicht für eine Verurteilung ausreichten. Der Fall war zur erneuten Verhandlung an eine andere Strafkammer des Landgerichts Schwerin zurückverwiesen worden.

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Schwerin (dpa/mv) - Wegen der Vergewaltigung seiner damals 14 Jahre alten Freundin hat das Landgericht Schwerin am Freitag einen Mann zu einer Haftstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. Der 28-Jährige aus Hagenow hatte gestanden, im Juli 2015 gegen den Willen der Jugendlichen Sex mit ihr gehabt zu haben. In einem ersten Prozess Anfang 2017 hatte er die Tat bestritten und war aufgrund der Aussagen des Mädchens zu zwei Jahren und neun Monaten Gefängnis verurteilt worden. Dagegen legte er Berufung ein. Der Bundesgerichtshof (BGH) hob das Urteil auf, weil die darin wiedergegebenen Aussagen des Mädchens nach Ansicht der BGH-Richter nicht für eine Verurteilung ausreichten. Der Fall war zur erneuten Verhandlung an eine andere Strafkammer des Landgerichts Schwerin zurückverwiesen worden.

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