Landtag:Gewalt gegen Frauen: Brandenburg beschließt mehr Opferschutz

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Brandenburgs Innenminister Michael Stübgen (CDU) bei einer Landtagssitzung. (Foto: Jens Kalaene/dpa/Archivbild)

Nach monatelangen Beratungen hat der Landtag ein Gesetz beschlossen, mit dem häusliche Gewalt eingedämmt werden soll. Einig sind sich alle im Ziel, es gibt aber unterschiedliche Positionen.

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Potsdam (dpa/bb) - Brandenburg will stärker gegen häusliche Gewalt vorgehen und die Opfer besser schützen. Der Landtag beschloss am Mittwoch mehrheitlich ein Gesetz zur Eindämmung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt. Die Frist für Kontakt- und Rückkehrverbote für Gewalttäter wird damit von 10 auf 14 Tage verlängert. In Hochrisikofällen wie bei potenziellen Sexual- und Gewaltstraftätern sowie zur Kontrolle von Auflagen sind elektronische Fußfesseln erlaubt. Bereits bei konkreten Gefahren für Leib, Leben, Freiheit oder die sexuelle Selbstbestimmung des Opfers kann die Polizei gegen den Täter eine Wohnungsverweisung aussprechen. Eine Präventionsberatung ist auch gegen den Willen der Täter möglich.

Innenminister Michael Stübgen (CDU) begrüßte die Entscheidung als „wichtigen Meilenstein“ im Kampf gegen häusliche Gewalt in Brandenburg. „Mit dem neuen Gesetz erhält die Polizei endlich umfassende Möglichkeiten, um potenzielle Opfer vor häuslicher Gewalt zu schützen und Täter effektiv daran zu hindern, weitere Straftaten zu begehen“, sagte Stübgen. Die Fallzahlen im Zusammenhang mit häuslicher Gewalt, die Frauen, Männer und Kinder gleichermaßen treffen könnten, seien innerhalb der vergangenen fünf Jahre kontinuierlich gestiegen.

Im vergangenen Jahr zählte die Polizei nach Angaben des Ministeriums 6325 Fälle häuslicher Gewalt, das war ein Plus von rund acht Prozent im Vergleich zum Vorjahr. In den vergangenen Jahren waren etwa 70 Prozent der Opfer Frauen.

„Dieses Gesetz ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer Gesellschaft, die Gewalt nicht toleriert und in der Opfer Unterstützung und Schutz finden“, sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion, Ludwig Scheetz.

Die Linke-Innenpolitikerin Marlen Block, die auch Vorsitzende des Innenausschusses ist, hält schnellere anwaltliche und psychologische oder sozialpädagogische Hilfe für nötig. Außerdem müsse es genügend Frauenschutzeinrichtungen in allen Landkreisen geben, sagte sie. „Dazu trägt aber der vorliegende Gesetzentwurf nicht bei.“

Nicht alle Forderungen der Landesregierung wurden umgesetzt. Der Innenminister hatte ursprünglich Polizisten in Fällen von häuslicher Gewalt auch den Einsatz von Bodycams in Wohnräumen gestatten wollen. Dies scheiterte aber am Widerstand der Grünen.

Die Landesregierung kündigte im Januar einen Aktionsplan an, um die Gewalt gegen Frauen und ihre Kinder stärker einzudämmen. Dazu zählen die bestehende finanzielle Unterstützung von Schutzeinrichtungen wie Frauenhäuser und die Stärkung der Opferrechte.

© dpa-infocom, dpa:240221-99-73075/2

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