Osnabrück:BGH bestätigt Urteil wegen Totschlags an Mutter

Osnabrück (dpa/lni) - Der Bundesgerichtshof hat die Verurteilung eines Mannes zu 13 Jahren Gefängnis nach dem Totschlag an seiner Mutter bestätigt. Wie das Landgericht Osnabrück am Montag mitteilte, hatten die Bundesrichter keine Rechtsfehler in dem im Februar ergangenen Urteil erkennen können. In dem Prozess sahen es die Osnabrücker Richter als erwiesen an, dass der heute 33 Jahre alte Verurteilte seiner damals 61 Jahre alten Mutter am Gründonnerstag 2018 mit einer Brechstange mindestens zehn Schläge gegen den Kopf versetzt hatte. Einen Teil der Leiche der 61-Jährigen hatte der Mann im Wohnzimmerkamin verbrannt, andere in der Garage gelagert.

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Osnabrück (dpa/lni) - Der Bundesgerichtshof hat die Verurteilung eines Mannes zu 13 Jahren Gefängnis nach dem Totschlag an seiner Mutter bestätigt. Wie das Landgericht Osnabrück am Montag mitteilte, hatten die Bundesrichter keine Rechtsfehler in dem im Februar ergangenen Urteil erkennen können. In dem Prozess sahen es die Osnabrücker Richter als erwiesen an, dass der heute 33 Jahre alte Verurteilte seiner damals 61 Jahre alten Mutter am Gründonnerstag 2018 mit einer Brechstange mindestens zehn Schläge gegen den Kopf versetzt hatte. Einen Teil der Leiche der 61-Jährigen hatte der Mann im Wohnzimmerkamin verbrannt, andere in der Garage gelagert.

Der Verurteilte hatte sich während des Verfahrens nicht zur Sache geäußert. Das Motiv blieb daher im Dunkeln. Wegen der Spuren am Tatort, der Feststellungen der Gerichtsmedizin und weiterer Beweismittel hatte das Gericht aber keine Zweifel an der Schuld des Mannes. Weil der genaue Tatablauf nicht mehr rekonstruierbar war, hatte das Gericht zugunsten des Angeklagten auf Totschlag und nicht auf Mord erkannt.

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