Prozesse:Fall Joel: Landgericht sieht weiter keinen Haftgrund

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Mikrofone und Kopfhörer auf einem Tisch in einem Gerichtssaal. (Foto: Jonas Walzberg/dpa/Symbolbild)

Im Fall des getöteten Joels geht das Hin und Her um die Freilassung des angeklagten Jugendlichen weiter. Trotz Beschwerde der Staatsanwaltschaft sieht das Landgericht weiter keinen Haftgrund.

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Neubrandenburg (dpa) - Im Fall um den getöteten sechsjährigen Joel bestehen aus Sicht des Landgerichts Neubrandenburg trotz Beschwerde der Staatsanwaltschaft weiter keine Haftgründe mehr für den angeklagten Jugendlichen. Das teilte ein Sprecher des Gerichts am Mittwoch mit. Die Kammer sei zu dem Ergebnis nach „intensiver Auseinandersetzung“ mit den Argumenten von Staatsanwaltschaft und der Verteidigung gelangt. Der Fall geht nun den Angaben zufolge an das Oberlandesgericht Rostock, das dann entscheidet.

Der Prozess gegen den Teenager wegen Totschlags hatte in der vergangenen Woche vor dem Landgericht begonnen. Am zweiten Prozesstag am vergangenen Donnerstag entschied das Landgericht, ihn aus der Untersuchungshaft zu entlassen. Die Kammer habe nach Prüfung des Haftbefehls keinen Haftgrund mehr erkannt, hatte ein Sprecher gesagt. Der Haftgrund sei Wiederholungsgefahr gewesen.

Das Gericht ist nach Aussage des Sprechers jederzeit verpflichtet, während des Verfahrens zu prüfen, ob Gründe für eine Untersuchungshaft bestehen. Diese seien nach der Vernehmung von Zeugen nicht mehr festgestellt worden. Aus Sicht der Staatsanwaltschaft hingegen haben sich keine neuen Tatsachen ergeben.

Im vergangenen September soll der damals 14-Jährige in Pragsdorf bei Neubrandenburg Joel geschlagen und erstochen haben. Dem Angeklagten droht eine Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren. Nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur hatte er zum Prozessauftakt geschwiegen.

Der Fall um den getöteten Joel hatte bundesweit für Aufsehen gesorgt. In dem Prozess fanden bislang zwei Verhandlungstage statt. Für den kommenden Dienstag ist der nächste Termin angesetzt. Danach sind bis Ende März noch vier weitere Termine vorgesehen. Dann könnte es ein Urteil geben.

In Zusammenhang mit dem Fall ermittelt die Staatsanwaltschaft außerdem gegen den 17 Jahre alten Bruder des Angeklagten.

© dpa-infocom, dpa:240221-99-72145/3

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