Mosbach:Prozess wegen sexuellen Missbrauchs im Gefängnis: Freispruch

Mosbach (dpa/lsw) - In einem Prozess wegen angeblichen sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen im Gefängnis ist eine Psychologin vom Landgericht Mosbach (Neckar-Odenwald-Kreis) freigesprochen worden. Das teilte das Gericht am Donnerstag mit. Die Anklage hatte der 33-Jährigen vorgeworfen, in der JVA Adelsheim 2016 mehrfach Geschlechtsverkehr mit einem 17 Jahre alten Häftling gehabt zu haben. Sie forderte deswegen ein Jahr Haft auf Bewährung. Die Verteidigung sagte hingegen, die Frau sei von dem mittlerweile volljährigen Mann vergewaltigt worden. Sie beantragte Freispruch.

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Mosbach (dpa/lsw) - In einem Prozess wegen angeblichen sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen im Gefängnis ist eine Psychologin vom Landgericht Mosbach (Neckar-Odenwald-Kreis) freigesprochen worden. Das teilte das Gericht am Donnerstag mit. Die Anklage hatte der 33-Jährigen vorgeworfen, in der JVA Adelsheim 2016 mehrfach Geschlechtsverkehr mit einem 17 Jahre alten Häftling gehabt zu haben. Sie forderte deswegen ein Jahr Haft auf Bewährung. Die Verteidigung sagte hingegen, die Frau sei von dem mittlerweile volljährigen Mann vergewaltigt worden. Sie beantragte Freispruch.

Die Verhandlung war größtenteils nicht öffentlich. Das Gericht habe in seiner Urteilsbegründung betont, ihm hätten keine Details zu den angeblichen Taten vorgelegen, sagte eine Justizsprecherin. Weder die Frau, noch der Mann hätten im Prozess ausgesagt. Zudem gebe es keine Tatzeugen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig (Az: E 127).

Die Staatsanwaltschaft hatte der Sprecherin zufolge in der Sache auch gegen den Häftling ermittelt. Das Verfahren sei eingestellt worden.

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