Kriminalität:Rheinland-Pfalz für Anlegen einer Fußfessel auch unter Zwang

Ein Mann trägt Fußfesseln. (Foto: Bernd Wüstneck/dpa/Symbolbild)

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Mainz (dpa/lrs) - Rheinland-Pfalz will nach dem Entführungs- und Missbrauchsfall eines zehnjährigen Mädchens den Rechtsrahmen für das Tragen einer elektronischen Fußfessel verschärfen. „Wir beabsichtigen in der bereits angekündigten Novellierung des Polizei- und Ordnungsgesetzes, eine präventiv-polizeiliche Ermächtigungsgrundlage für die Fußfessel einzuführen, und zwar auch bei Sexualstraftätern“, sagte Innenminister Michael Ebling (SPD) am Freitag im Innen- und Rechtsausschuss des Landtags in Mainz. „Ich habe zudem bereits den Auftrag erteilt, zu prüfen, inwieweit das Anlegen der Fessel auch unter Zwang gesetzlich ermöglicht werden kann.“

Am Montag war ein 61-Jähriger Mann festgenommen worden, der ein zehnjähriges Mädchen auf dem Schulweg im rheinland-pfälzischen Edenkoben in seinem Auto entführt und dann sexuell missbraucht haben soll. Die Polizei konnte den Mann nach einer Verfolgungsfahrt stoppen und das Kind befreien.

Es stellte sich heraus, dass die Polizei den schon dreimal wegen Sexualdelikten verurteilten Mann nach seiner Entlassung aus dem Gefängnis im Juli dieses Jahres engmaschig beobachtet hatte. Der Mann, dem Kontakt zu Kindern untersagt war, hatte sich geweigert, eine elektronische Fußfessel zu tragen. Die Behörden verwiesen auf die gesetzlichen Regelungen, wonach eine solche Fußfessel nicht unter Zwang angelegt werden könne.

Wenige Tage vor der Tat beantragte die Staatsanwaltschaft Frankenthal einen Haftbefehl, weil der Mann gegen Auflagen verstoßen haben soll. Dieser Haftbefehl war bis Anfang der Woche aber noch nicht vom zuständigen Amtsgericht erlassen worden, weil die Akten noch unterwegs waren.

© dpa-infocom, dpa:230914-99-196824/3

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