Mainz:Krankenkassen: Über 1000 Fälle von Abrechnungsbetrug

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Mainz (dpa/lrs) - In 1023 Fällen ist in Rheinland-Pfalz in den Jahren 2016 und 2017 Abrechnungsbetrug im Gesundheitswesen begangen und erfasst worden. Dies geht aus einer Antwort des Innenministeriums auf eine Anfrage der CDU hervor, die am Freitag veröffentlicht wurde. Die Zahlen stammen aus der Polizeilichen Kriminalstatistik. Betroffen sind nach Erkenntnissen der Polizei sowohl gesetzliche als auch private Krankenkassen.

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Mainz (dpa/lrs) - In 1023 Fällen ist in Rheinland-Pfalz in den Jahren 2016 und 2017 Abrechnungsbetrug im Gesundheitswesen begangen und erfasst worden. Dies geht aus einer Antwort des Innenministeriums auf eine Anfrage der CDU hervor, die am Freitag veröffentlicht wurde. Die Zahlen stammen aus der Polizeilichen Kriminalstatistik. Betroffen sind nach Erkenntnissen der Polizei sowohl gesetzliche als auch private Krankenkassen.

Von den 518 im Jahr 2017 erfassten Straftaten wurden laut Innenministerium 437 vom Polizeipräsidium Mainz aufgenommen. Allein 401 dieser Betrugsfälle gehen auf zwei Zahnärzte zurück, die Verbrauchsmaterial doppelt abgerechnet hatten. Weitere 441 von den Zahnärzten begangenen Straftaten wurden zwischen Januar und Juli 2018 erfasst. Tatverdächtig waren in Rheinland-Pfalz im Jahr 2016 112 sowie 2017 insgesamt 58 Personen. In allen Fällen sei die Staatsanwaltschaft eingeschaltet worden. Wie hoch der entstandene Schaden ist, kann laut Ministerium derzeit nicht beziffert werden.

Der Anfrage war eine Mitteilung der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland aus dem Juli vorausgegangen. Demnach entstand der Krankenkasse durch Abrechnungsbetrug oder Korruption im Gesundheitswesen in den vergangenen zwei Jahren ein Schaden in Millionenhöhe. Die AOK bezifferte diesen für beide Bundesländer auf 2,8 Millionen Euro.

Das Innenministerium betonte, dass die Zahlen der Kriminalstatistik nicht mit den Angaben der AOK verglichen werden könnten. Zum einen seien Straftaten, die 2016 und 2017 begangen, aber 2018 noch bearbeitet wurden oder werden, nicht in der Statistik enthalten. Zum anderen seien auch Fälle von vor 2016 erfasst worden, deren Bearbeitung erst im maßgeblichen Zeitraum abgeschlossen wurde.

Laut AOK verteilte sich der Schaden auf verschiedene Leistungsbereiche wie Arznei-, Heil- und Hilfsmittel, Krankentransporte oder auch ärztliche Leistungen. Ein Schwerpunkt liege aber mit allein rund 30 Prozent auf der ambulanten Pflege. Die Polizeiliche Kriminalstatistik gibt diese Differenzierung nicht her, weil sie laut Ministerium statistisch nicht erfasst wird.

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