Magdeburg:Rentner von hinten erschossen - Täter muss in Psychiatrie

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Eine Figur der blinden Justitia. (Foto: Christoph Soeder/dpa/Symbolbild)

Ein Mann, der im Sommer vorigen Jahres einen Rentner in Quedlinburg hinterrücks erschossen hat, wird dauerhaft in die Psychiatrie eingewiesen. Das Landgericht...

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Magdeburg (dpa/sa) - Ein Mann, der im Sommer vorigen Jahres einen Rentner in Quedlinburg hinterrücks erschossen hat, wird dauerhaft in die Psychiatrie eingewiesen. Das Landgericht Magdeburg stufte ihn am Freitag als nicht schuldfähig ein, weil Gutachter bei dem Mann eine paranoide Schizophrenie feststellten. Unter dieser Krankheit habe der 49-jährige seit vielen Jahren gelitten. Er lebt bereits seit Januar in einer Psychiatrie. Der Beschuldigte habe sich eingeredet, von der polnischen Mafia und den Bandidos verfolgt und verstrahlt zu werden, hieß es in der Urteilsbegründung. Sein späteres Opfer, das lange Jahre im Geschäft seiner Eltern arbeitete, habe er für ein Mitglied der polnischen Mafia gehalten.

Der Beschuldigte habe vermutet, dass der Rentner ihm bei einer Berührung an der Hand Nadeln implantiert habe. Er habe mehrere Anzeigen bei der Polizei erstattet, weil er mutmaßte, aus einer Nachbarwohnung verstrahlt zu werden. Der 49-Jährige habe Petitionen an die Vereinten Nationen und an die Bundesregierung verfasst, die polnische Grenze zu schließen. Als keine Reaktion kam, beschloss er, die Sache in die eigene Hand zu nehmen - so die Feststellungen des Gerichts.

Ihm sei bekannt gewesen, dass sein 73 Jahre altes Opfer jede Woche einen bestimmten Weg durch die Stadt ging. Dort habe er den Mann abgepasst, ihm mit einer Pistole in den Rücken geschossen. Als der Rentner am Boden gelegen habe, habe er weitere Male auf Schulter und Nacken gezielt. Trotz sofortiger Hilfe einer Ärztin sei der Mann verblutet.

Das Landgericht Magdeburg geht davon aus, dass der Beschuldigte auch weiter unter Verfolgungswahn leidet und dadurch für die Allgemeinheit gefährlich ist. Darum ordnete es die Unterbringung in einer Psychiatrie an, wo der Mann bereits seit Januar lebt. Dort wird er behandelt. Solange die Krankheit besteht, müsse er dort bleiben.

© dpa-infocom, dpa:211118-99-52126/4

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