Lindern (Oldenburg):Genn beurlaubt Priester: „Grenzüberschreitendes Verhalten“

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Bischof Felix Genn spricht.. (Foto: Guido Kirchner/dpa/Archivbild)

Der katholische Bischof von Münster, Felix Genn, hat einen im Landkreis Cloppenburg tätigen Priester mit sofortiger Wirkung beurlaubt. Dem Geistlichen wird ein...

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Münster/Cloppenburg (dpa) - Der katholische Bischof von Münster, Felix Genn, hat einen im Landkreis Cloppenburg tätigen Priester mit sofortiger Wirkung beurlaubt. Dem Geistlichen wird ein grenzüberschreitendes Verhalten aus dem Jahr 2010 vorgeworfen, wie das Bistum am Donnerstag mitteilte. Damals war er noch nicht an seinem heutigen Einsatzort tätig.

Der Priester habe den Vorwurf eingeräumt und selber um die Beurlaubung gebeten, hieß es. Bis zum Abschluss einer kirchenrechtlichen Untersuchung sind dem Geistlichen alle priesterlichen Tätigkeiten untersagt.

Schon 2010 habe es eine erste Meldung beim Bistum gegeben, die auch eine Untersuchung durch die Polizei zur Folge hatte. Diese sei aber eingestellt worden, weil die betroffene Person volljährig war, hieß es. Daher habe es seinerzeit keine kirchenrechtliche Voruntersuchung gegeben, und der Fall sei auch nicht an Rom gemeldet worden - das habe den damals geltenden Richtlinien entsprochen.

Die betroffene Person wandte sich im vergangenen November an die Unabhängige Kommission für Anerkennungszahlungen und stellte einen Antrag auf Leistungen in Anerkennung des Leids. In diesem Mai erkannte die Kommission dann auf eine Zahlung im unteren fünfstelligen Euro-Bereich. Die Zahlung sei inzwischen erfolgt.

Mit der Zahlung der Anerkennungsleistung habe sich der Sachverhalt gegenüber 2010 geändert, weshalb Bischof Genn die Beurlaubung ausgesprochen habe. „Es wird nun unmittelbar eine kirchenrechtliche Voruntersuchung eingeleitet werden“, sagte der Interventionsbeauftragte des Bistums, Peter Frings. Der Fall solle nach Rom weitergeleitet werden. „Wir werden zudem den Priester auffordern, die Zahlung, die erst einmal das Bistum geleistet hat, selbst zu übernehmen.“

Die Gemeinden, in denen der Priester bislang tätig war, seien vorab informiert worden. Weitere Angaben machte das Bistum unter Verweis auf das laufende Verfahren nicht.

© dpa-infocom, dpa:220811-99-353179/2

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