Leipzig:„Fahrradgate“: Prozess gegen Polizistin hat begonnen

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Ein Schild mit der Aufschrift "Polizei" hängt an einem Polizeirevier. (Foto: Jan Woitas/Deutsche Presse-Agentur GmbH/dpa)

Aus der Asservatenkammer der Leipziger Polizei werden über Jahre sichergestellte Fahrräder illegal verkauft. Die damalige Verantwortliche bei der Polizei steht nun vor Gericht.

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Leipzig (dpa/sn) - Mehr als fünf Jahre nach dem „Fahrradgate“-Skandal um den illegalen Weiterverkauf von sichergestellten Rädern bei der Polizei Leipzig hat am Dienstag der Prozess gegen eine Polizistin begonnen. Vor dem Landgericht Leipzig muss sich die suspendierte Polizeihauptmeisterin als damalige Verantwortliche in der Asservatenkammer wegen Diebstahls, Bestechlichkeit und Urkundenfälschung verantworten. 

Das Verlesen der Anklage hat wegen der Vielzahl der Fälle fast fünf Stunden gedauert, es gab zahlreiche Unterbrechungen. Zeugen wurden am Dienstag nicht vernommen. Zu den Vorwürfen geäußert hat sich die Angeklagte am ersten Verhandlungstag nicht. Ob die 47-Jährige, wie von der Strafkammer angeregt, am nächsten Dienstag (26. März) aussagen wird, ist noch unklar.

Die Generalstaatsanwaltschaft wirft ihr vor, von August 2014 bis November 2018 mindestens 265 zum Teil hochwertige Fahrräder weitergegeben zu haben - überwiegend an Polizisten, auch von der Bereitschaftspolizei und dem Landeskriminalamt. Sie soll dafür meist eine „Spende“ von bis zu 50 Euro bekommen haben.

Die Angeklagte habe nicht in erster Linie aus Gewinnstreben gehandelt, sondern wollte in der Kollegenschaft und bei Bekannten an Ansehen gewinnen, sagte Staatsanwalt Christian Kuka am Dienstag zum Prozessauftakt. Zudem habe sie die große Anzahl an Rädern aus dem Lager der Polizei loswerden wollen. 

Zum Ende des ersten Verhandlungstages stellte der Vorsitzende Richter der angeklagten Polizistin eine Bewährungsstrafe in Aussicht gestellt. Eine geständige Einlassung würde sich spürbar positiv auf das Strafmaß auswirken, sagte Richter Rüdiger Harr. Zudem gehe die Kammer derzeit davon aus, dass der Vorwurf des Diebstahls nicht zutreffen könnten, weil auch in Dienstanweisungen von „herrenlosen Fahrräder“die Rede war.

Es sei jedoch eine Verurteilung wegen Untreue möglich, weil die Angeklagte das von ihr eingenommen Geld nicht an die Staatskasse abgeführt habe. Laut Anklage hatte die Polizistin mindestens 3000 Euro für sich behalten. 

Die Fahrräder waren überwiegend gestohlen und später von der Polizei sichergestellt worden. Nach früheren Angaben der Generalstaatsanwaltschaft hätten die ursprünglichen Besitzer und auch die Versicherungen zumeist „kein Interesse“ mehr an den Rädern gehabt. Diese sollten entweder entsorgt oder an einen gemeinnützigen Verein übergeben werden.

Laut Anklage nahm die Polizeihauptmeisterin erstmals 2014 ein Kinderfahrrad für ihre Tochter aus der Asservatenkammer. In dem Übergabeprotokoll der Polizei hatte sie dies als Schenkung an einen Gartenverein eingetragen, der das Rad aber nie erhalten hatte. Dabei habe die Angeklagte gewusst, dass dies rechtlich nicht zulässig war, betonte der Anklagevertreter. 

In der Folgezeit soll die Polizeihauptmeisterin weiter Räder an Personen aus ihrem unmittelbaren Umfeld weitergegeben haben. Mit Klebezetteln habe sie Fahrräder mit dem Namen der Interessenten bis zur Abholung „reserviert“. Das Verhalten der Polizistin sei von ihren Kollegen niemals kritisch hinterfragt worden, sagte Staatsanwalt Kuka.

Unter Druck geriet die Angeklagte erstmals, als die Besitzerin eines sichergestellten Rades dieses zurückforderte. Da es bereits den Besitzer gewechselt hatte und nicht mehr aufzufinden war, forderte die Frau mehr als 200 Euro als Schadenregulierung. Daraufhin schmiedete die Angeklagte laut Staatsanwaltschaft den Plan, einige Räder an einen Händler zu verkaufen, um der Frau die geforderte Summe bezahlen zu können. Auch dabei wurde der Gartenverein als Begünstigter offiziell eingetragen. 

Im Verlaufe des Verfahrens war gegen rund 200 Polizisten, Beschäftigte der Justiz sowie gegen Angehörige und Vereine ermittelt worden, die als Käufer der Räder galten. Der Vorwurf: Mittäterschaft, Anstiftung oder Beihilfe zum Diebstahl. Fast alle Verfahren wurden eingestellt.

© dpa-infocom, dpa:240318-99-382753/4

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