Hannover:Öffentlichkeit im Prozess gegen jungen Raser ausgeschlossen

Hannover (dpa/lni) - Zum Auftakt des Mordprozesses gegen einen 18 Jahre alten Raser hat das Landgericht Hannover die Öffentlichkeit ausgeschlossen. Der junge Mann habe eine Persönlichkeitsstörung im emotional-sozialen Bereich mit depressivem und suizidalem Verhalten, sagte der Vorsitzende Richter der Jugendkammer am Donnerstag. Es sei zu befürchten, dass sich sein Zustand massiv verschlechtert, sollten Zuhörer den Prozess verfolgen. Die Medien dürfen damit auf Antrag der Verteidigung, die ein psychiatrisches Gutachten vorgelegt hat, während der gesamten Hauptverhandlung nicht in den Gerichtssaal.

Direkt aus dem dpa-Newskanal

Hannover (dpa/lni) - Zum Auftakt des Mordprozesses gegen einen 18 Jahre alten Raser hat das Landgericht Hannover die Öffentlichkeit ausgeschlossen. Der junge Mann habe eine Persönlichkeitsstörung im emotional-sozialen Bereich mit depressivem und suizidalem Verhalten, sagte der Vorsitzende Richter der Jugendkammer am Donnerstag. Es sei zu befürchten, dass sich sein Zustand massiv verschlechtert, sollten Zuhörer den Prozess verfolgen. Die Medien dürfen damit auf Antrag der Verteidigung, die ein psychiatrisches Gutachten vorgelegt hat, während der gesamten Hauptverhandlung nicht in den Gerichtssaal.

Der 18-Jährige soll Ende Juni einen 82 Jahre alten Fußgänger mit einem gestohlenen Sportwagen auf der Flucht vor der Polizei überfahren haben. Die Tat geschah am frühen Morgen in der Fußgängerzone von Hannover in der Nähe des Hauptbahnhofes. Dem Angeklagten werden Mord aus niedrigen Beweggründen, Straßenverkehrsgefährdung, Diebstahl, Fahren ohne Führerschein und Fahrerflucht vorgeworfen.(Az.: 31 KLs 12/18)

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: