Hannover:Hannovers Ex-OB zu Geldstrafe verurteilt

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Frank Herbert, ehemaliger Büroleiter von Hannovers früheren Oberbürgermeister Schostok, sitzt im Landgericht Hannover. (Foto: Julian Stratenschulte/dpa)

Ein uneingeschränkt schöner Tag wurde es nicht für Hannovers Ex-Oberbürgermeister Stefan Schostok. Dabei hatte er sich vor Verhandlungsbeginn ausdrücklich...

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Hannover (dpa/lni) - Ein uneingeschränkt schöner Tag wurde es nicht für Hannovers Ex-Oberbürgermeister Stefan Schostok. Dabei hatte er sich vor Verhandlungsbeginn ausdrücklich gewünscht, dass der Tag, der schön begonnen habe, bitte so bleiben möge.

Aber es kam anders: Im Revisionsprozess zur Rathausaffäre um unrechtmäßige Zulagen wurde Schostok zu einer Geldstrafe von 9000 Euro verurteilt, zahlbar in 90 Tagessätzen à 100 Euro. Sein früherer Büroleiter und Chefjurist Frank Herbert wurde freigesprochen (Az.: 46 KLs 18/21).

Schostok habe „in einem Moment den Kopf in den Sand gesteckt, in dem er das nicht hätte tun dürfen“, sagte Richterin Britta Schlingmann zur Begründung. „Wer sonst als der Oberbürgermeister ist für Wohl und Wehe der Finanzen der Stadt verantwortlich?“ Schostok hätte handeln müssen, als er von „Günstlingswirtschaft“ und rechtswidrigen Zulagen für Herbert erfuhr. „Wenn man die Aufgabe hat, muss man sie ausfüllen“, mahnte sie ernst.

Dabei hatte der Ex-OB noch Glück: Staatsanwältin Hilke Markworth hatte sogar Bewährungsstrafen gefordert - acht Monate für Schostok, ein Jahr und vier Monate für Herbert. Sie sprach von der Vorbildfunktion beider, von der fehlenden Einsicht Schostoks und der „Willkür“ der Gehaltsvorstellungen Herberts.

Worum ging es in der Affäre? Alles dreht sich um Zulagen von rund 49 500 Euro, die Herbert zwischen April 2015 und Mai 2018 rechtswidrig erhalten hatte. Seit Oktober 2017 wusste Schostok nach Überzeugung des Gerichts von der Rechtswidrigkeit der Zulage, stoppte sie aber nicht. Das Landgericht Hannover sprach ihn im April 2020 vom Vorwurf der schweren Untreue frei, Herbert erhielt eine Geldstrafe wegen Betrugs durch Unterlassen. In beiden Fällen legte die Staatsanwaltschaft Hannover Revision ein. Auch Herbert wandte sich gegen das Urteil.

Und der Bundesgerichtshof kassierte das Urteil im vergangenen Juli: Das Urteil aus Hannover weise eine rechtliche Prüfungslücke auf, urteilten die Bundesrichter. Schostok habe als Oberbürgermeister seine Vermögensbetreuungspflicht verletzt. Dass er mit der Kontrolle der Rechtmäßigkeit der Zulagen ausgerechnet seinen Chefjuristen Herbert beauftragt habe, sei eine Pflichtverletzung.

Ein entsprechender konkreter Auftrag sei aber nicht feststellbar, urteilte Schlingmann. Allein die Übersendung eines rechtlichen Vermerks an Herbert, wonach die Zulagen nicht zulässig seien, und Whatsapp-Chats reichten nicht. Herberts Verhalten sei nicht strafbar - wohl aber sei es „moralisch nicht einwandfrei“, dass er das Geld weiter angenommen habe, als klar war, dass es nicht rechtens war. Er sei aber verpflichtet, das Geld zurückzugeben - rund 28 000 Euro müsse er noch zahlen.

Die Staatsanwältin dagegen ging davon aus, dass Herbert die Überprüfung seiner eigenen Zulage übertragen wurde: „Es ging um Vetternwirtschaft im Rathaus.“ An Schostok gerichtet sagte sie, auch von einem juristischen Laien sei zu erwarten, „dass er nicht den mit der Prüfung beauftragt, der das Problem geschaffen hat“. Schostok ist anders als Herbert kein Jurist, er verließ sich ganz auf seinen Büroleiter, wie der Prozess ergab. Der Oberbürgermeister sei der „Garant für das Vermögen der Stadt“.

Herbert wiederum war an der Wahl zum Dezernenten der Stadt gescheitert, wurde also entsprechend der höchsten Besoldungsstufe für Lebenszeitbeamte bezahlt - obwohl seine Aufgaben denen eines Dezernenten entsprachen, wie sein Anwalt Carsten Mauritz betonte. Herbert war Leiter des Geschäftsbereichs des Oberbürgermeisters und hatte gleichzeitig den Bereich Recht übernommen. Für Überstunden bekam er eine Zulage - diese Konstruktion empfand er als unglücklich, wünschte sich ein eigenes Dezernat, auch für sein Selbstwertgefühl.

Wie geht es weiter? Mauritz erklärte, er sei „hocherfreut“ über den Ausgang, allerdings bleibe abzuwarten, wie die Staatsanwaltschaft damit umgehe. Jedenfalls: Herbert sei ein Stück weit rehabilitiert, nun müsse sich die Stadt Gedanken machen, wie sie mit dem 52 Jahre alten Lebenszeitbeamten umgehe - und ihn möglicherweise wieder einsetzen. Und Schostok? Der Ex-OB sagte zunächst: „Kein Kommentar.“

© dpa-infocom, dpa:220330-99-730882/3

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