Hanau:Durchsuchungen wegen Untreueverdacht: drei Beschuldigte

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Prozessakten liegen in einem Gerichtssaal. (Foto: Thomas Frey/dpa/Symbolbild)

Die Staatsanwaltschaft Hanau ermittelt wegen des Anfangsverdachts der Untreue zum Nachteil des Hanauer "Vereins für Toleranz und Zivilcourage" gegen drei...

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Hanau (dpa/lhe) - Die Staatsanwaltschaft Hanau ermittelt wegen des Anfangsverdachts der Untreue zum Nachteil des Hanauer „Vereins für Toleranz und Zivilcourage“ gegen drei Beschuldigte. Es gehe um den Verdacht, dass finanzielle Mittel des Vereins unberechtigterweise auf Konten Dritter überwiesen und damit „nicht für satzungsgemäße Zwecke verwandt worden sein sollen“, teilte die Staatsanwaltschaft am Mittwoch mit. Am Morgen habe die Hanauer Kriminalpolizei mehrere Objekte an insgesamt acht Standorten in Hanau, Rodenbach und Bonn durchsucht.

Die Durchsuchungen seien auf entsprechende Anträge der Staatsanwaltschaft durch das Amtsgericht Hanau angeordnet worden. Die sichergestellten Beweismittel würden nun von der Behörde und der Kriminalpolizei ausgewertet. Weitere Details wurden zunächst nicht bekannt.

Nach dem rassistischen Anschlag vom 19. Februar 2020 mit neun Toten hatten sich in Hanau mehrere Vereine und Initiativen gegründet, darunter der besagte „Verein für Toleranz und Zivilcourage“, der nach Angaben der Staatsanwaltschaft vormals „19. Februar Hanau“ hieß. Er ist nicht zu verwechseln mit der „Initiative 19. Februar Hanau“, in der sich Hinterbliebene und Überlebende des Hanauer Anschlags zusammengeschlossen hatten, und die sich unter anderem für die Aufklärung der Tat in einem Untersuchungsausschuss des hessischen Landtags stark macht.

Die Stadt Hanau teilte am Abend mit, sie wollte „im Interesse der Transparenz“ die Einbindung städtischer Abteilungen offenlegen. Die Stadt sei „bei zwei Gelegenheiten“ in die Auszahlung von Geldern Dritter an den Verein involviert gewesen: Einmal sei es um die Spende einer Firma gegangen, einmal um Fördegelder eines Bundesprogramms. Nachdem der Stadt „Zweifel an der Höhe und Verwendung der Summen gekommen waren“, seien Nachweise angefordert und die Revision eingeschaltet worden.

Ein 43-jähriger Deutscher hatte am 19. Februar 2020 in Hanau neun Menschen aus rassistischen Motiven ermordet. Anschließend tötete er seine Mutter und nahm sich selbst das Leben.

© dpa-infocom, dpa:220330-99-728639/3

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