Hamburg:Täter von Hamburg war abgelehnter Asylbewerber

Lesezeit: 1 min

Hamburg (dpa) - Der mutmaßliche Messer-Angreifer von Hamburg war nach Behördenangaben ein abgelehnter Asylbewerber und hätte demnächst ausreisen sollen. Der Täter sei ausreisepflichtig gewesen und habe sich im Ausreiseverfahren befunden, sagte Hamburgs Innensenator Andy Grote (SPD) am Samstag. Der Mann habe gegen seinen negativen Asylbescheid keine Rechtsmittel eingelegt und auch bei der Organisation von Passersatzpapieren mitgewirkt.

Direkt aus dem dpa-Newskanal

Hamburg (dpa) - Der mutmaßliche Messer-Angreifer von Hamburg war nach Behördenangaben ein abgelehnter Asylbewerber und hätte demnächst ausreisen sollen. Der Täter sei ausreisepflichtig gewesen und habe sich im Ausreiseverfahren befunden, sagte Hamburgs Innensenator Andy Grote (SPD) am Samstag. Der Mann habe gegen seinen negativen Asylbescheid keine Rechtsmittel eingelegt und auch bei der Organisation von Passersatzpapieren mitgewirkt.

Noch am Freitag habe sich der Mann bei der Ausländerbehörde erkundigt, ob seine Passersatzpapiere eingetroffen seien. „Es war damit zu rechnen, dass diese Papiere demnächst eintreffen würden“, sagte Grote. Der 26-Jährige sei auch willens gewesen auszureisen. Hamburgs Polizeipräsident Ralf Meyer sagte, der Mann sei in dieser Hinsicht eine „fast vorbildhafte Person“ gewesen.

Der Hamburger Innenstaatsrat Bernd Krösser erklärte, der mutmaßliche Angreifer sei 2015 nach Deutschland eingereist. Zuvor habe er Stationen in anderen europäischen Ländern gehabt: in Norwegen, Schweden und Spanien. Über Norwegen sei der Mann im März 2015 nach Deutschland gekommen, zunächst nach Dortmund. Von dort aus sei er im klassischen Asylverteilungsverfahren nach Hamburg weitergeleitet worden. Hier sei er im gleichen Monat eingetroffen und habe schließlich im Mai 2015 einen Asylantrag gestellt.

Nach Angaben der Hamburger Sicherheitsbehörden wurde der Mann in den Vereinigten Arabischen Emiraten geboren und gehört der Volksgruppe der Palästinenser an. Bei seiner Einreise hatte er demnach keine Ausweispapiere bei sich, aber eine Geburtsurkunde. An seiner Identität habe es wegen dieser Urkunde keine Zweifel gegeben, sagte Krösser. Im November oder Dezember 2016 habe das zuständige Bundesamt den Asylantrag des Mannes abgelehnt. „Seitdem läuft im Grunde genommen das Ausreiseverfahren, das wegen der notwendigen Passersatzpapierbeschaffung bisher nicht abgeschlossen werden konnte.“

Der Angreifer hatte am Freitag in Hamburg unvermittelt auf Menschen eingestochen. Ein 50-Jähriger starb, weitere wurden verletzt.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: