Landgericht Göttingen:Millionenbetrug: Verteidigung fordert Haftstrafen

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Blick auf die Justitia über dem Eingang eines Landgerichts. (Foto: Hendrik Schmidt/dpa-Zentralbild/dpa/Symbolbild)

Über eine betrügerische Finanzplattform sollen Täter mehrere Millionen Dollar und Euro erbeutet haben. Vier Männer stehen deswegen in Göttingen vor Gericht. Ihre Verteidiger haben nun plädiert.

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Göttingen (dpa/lni) - Im Prozess gegen vier Männer wegen Millionenbetruges mit einer betrügerischen Onlineplattform hat die Verteidigung Haftstrafen gefordert. Die Verteidiger und eine Verteidigerin forderten am voraussichtlich letzten Verhandlungstag am Mittwoch Haftstrafen zwischen höchstens vier Jahren und sechs Monaten sowie einem Jahr und sechs Monaten auf Bewährung. Zudem gab es Kritik an der Staatsanwaltschaft.

Wegen Millionenbetruges müssen sich die vier Männer vor dem Landgericht Göttingen verantworten. Die Beschuldigten im Alter zwischen 30 und 53 Jahren sollen laut Anklage betrügerische Onlineplattformen wie „fx-leader.com“, „invcenter.com“, „interactive-trading.com“ und „qteck.io“ betrieben haben. Allein in Deutschland sollen sie mehr als 23 Millionen Euro erbeutet haben, weltweit zudem mehr als 80 Millionen US-Dollar.

Konkret forderte der Verteidiger eines heute 37-Jährigen, ihn mit höchstens vier Jahren und sechs Monaten Haft zu bestrafen. Unter anderem habe er wegen einer Erkrankung vermutlich nur noch höchstens zehn Jahre zu leben. Zudem habe er gestanden, Server für die betrügerische Plattform angemietet zu haben.

Bei einem 40-Jährigen forderte die Verteidigerin höchstens drei Jahre Haft. Ihr nicht vorbestrafter Mandant habe von dem Betrug gewusst, sei aber kein hochrangiges Mitglied der Tätergruppierung gewesen, argumentierten seine Verteidiger. Zudem habe er den durch ihn entstandenen Schaden zurückgezahlt und sich zu den Taten eingelassen.

Bei einem 30-Jährigen forderten die Verteidiger, ihn mit einem Jahr und sechs Monaten Haft, die zur Bewährung ausgesetzt werden, zu bestrafen. Im Fall des nicht vorbestraften Angeklagten hatten sich die Verteidigung und Staatsanwaltschaft auf einen Strafrahmen zwischen der geforderten Haftstrafe sowie zwei Jahren Haft geeinigt. Ihr Mandant sei nicht Teil der kriminellen Bande und ein einfacher Mitarbeiter der betrügerischen Plattform gewesen. Auch ihr Mandant habe den durch ihn entstandenen Schaden vollständig zurückgezahlt.

Höchstens zwei Jahre Haft forderten die Verteidiger eines heute 52 Jahre alten Mannes. Er sei kein Mittäter gewesen und habe nur Beihilfe zu dem Betrug geleistet. Entgegen dem Plädoyer der Staatsanwaltschaft sei der nicht vorbestrafte Mann nicht der Chef eines Geldwäschenetzwerkes gewesen. Bereits bei seiner Inhaftierung habe er die ihm im Verlauf des Prozesses nachgewiesenen Vorwürfe eingeräumt.

Alle Verteidiger und die Verteidigerin machten zudem deutlich, dass ihren aus dem Ausland stammenden, teilweise jüdischen Mandanten die Haftbedingungen besonders zu schaffen machten, weil es Sprachbarrieren und Schwierigkeiten bei der Ausübung ihrer Religion gebe. Mehrere Verteidiger kritisierten zudem die Staatsanwaltschaft, keine stichhaltigen Beweise für ihre Anschuldigungen vorgebracht zu haben und nicht zwischen Täterschaft und Beihilfe zu unterscheiden. Der Staatsanwalt wies die Vorwürfe zurück.

© dpa-infocom, dpa:240228-99-154557/2

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