Gera:Mordfall Jena-Winzerla: Lebenslange Haft

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Das Justizzentrum Gera. (Foto: Jan Woitas/dpa-Zentralbild/dpa/Symbolbild)

Die grausige Überraschung erwartete die Ermittler im Keller des Jenaer Wohnhauses. Alarmiert über das Verschwinden einer 87 Jahre alten Frau durchsuchten sie im...

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Gera (dpa/th) - Die grausige Überraschung erwartete die Ermittler im Keller des Jenaer Wohnhauses. Alarmiert über das Verschwinden einer 87 Jahre alten Frau durchsuchten sie im Januar 2019 ihr Abteil und wunderten sich über einen ungewöhnlich schweren Koffer. Beim Öffnen des Reißverschlusses kam dann nicht nur Stoff zum Vorschein, sondern auch Haare und Finger: Es war der eingepferchte Leichnam der Seniorin. Wegen Mordes hat das Landgericht Gera am Mittwoch nun den Nachbarn der Frau zu lebenslanger Haft verurteilt.

Die Seniorin sei qualvoll erstickt, ihr Todeskampf habe mindestens drei Minuten gedauert, sagte der Vorsitzende Richter Uwe Tonndorf zur Begründung des Urteils. Dazu habe der Afghane massiv auf Hals, Kopf und Brustkorb der Frau eingewirkt. „Ihre Mutter ist am 10. Januar 2019 einen furchtbaren Tod gestorben“, konstatierte Tonndorf und sprach den Angehörigen abermals sein Beileid aus. Nach der Gewalttat hat der Mittzwanziger die Leiche in den Koffer gepackt, verschnürt und im Keller versteckt, sind die Richter nach mehr als 20 Verhandlungstagen überzeugt.

Bei ihrem Urteil stützen sie sich auf zahlreiche Indizien, der Angeklagte selbst hat die Tat bis zuletzt vehement bestritten und will Opfer eines Komplotts geworden sein. Tonndorf verwies dazu auf eine Reihe von DNA- und Faserspuren des Angeklagten, die an der Leiche und ihrer Kleidung gefunden wurden. Besonders intensiv wurde auch ein Stück eines Fingernagels mit der DNA des Angeklagten untersucht - es war in der Achselhöhle der Toten gefunden worden. Zudem wurden Funkzellendaten und weitere Zeugenaussagen herangezogen.

Doch warum riss der als unbegleiteter Jugendlicher 2011 nach Deutschland gekommene Mann die Seniorin so brutal aus dem Leben? „Es war grenzenlose Gier nach Geld“, konstatierte Tonndorf. Zuvor habe er schon eine andere Hausbewohnerin in Jena um rund 14 000 Euro betrogen. Dabei hätten sich die Seniorinnen um ihn gekümmert, ihm nicht nur Geld geliehen, sondern auch Essen gekocht.

Nach dem Mord an der 87-Jährigen hatte der junge Mann versucht, per gefälschter Überweisung 7000 Euro von einem von ihr verwalteten Konto für sich abzuzweigen. Doch eine Bankangestellte war stutzig geworden und hatte so die Polizei rasch auf seine Spur gebracht. Tonndorf zeigte sich entsetzt von dem „skrupellosen Verhalten“ auch nach dem Tod der Seniorin. „So einen Fall wie diesen haben wir hier noch nicht gehabt.“ Zum ersten Mal seit er den Vorsitz der Schwurgerichtskammer 2015 übernommen habe, sei daher auch die besondere Schwere der Schuld festgestellt worden. Eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren ist damit so gut wie ausgeschlossen.

Mit dem Urteil folgte die Kammer den Anträgen von Staatsanwaltschaft und Nebenklage. Die Verteidigung hatte dagegen Freispruch gefordert. Es sei nach wie vor offen, wo die Frau zu Tode gekommen sei, wann, wie und auch warum, hatte Rechtsanwalt Ulf Weinhold seine Position begründet. Seine Kollegin Stefanie Biewald hatte zudem in Zweifel gezogen, dass die Kammer überhaupt für den Fall zuständig sei. Hintergrund sind unterschiedliche Angaben zum Alter des Angeklagten. Aus ihrer Sicht hätte der Prozess von einer Jugendkammer geführt werden müssen. Den Einwand ließ Tonndorf nicht gelten und verwies auf die umfangreichen Untersuchungen zum Alter des Mannes. Er sei bei der Tat auf jeden Fall älter als 21 gewesen.

Von Reue war bei dem Angeklagten auch am Mittwoch nichts zu spüren, das Urteil verfolgte er stoisch. Zuvor hatte er in seinem Schlusswort lautstark seine Unschuld beteuert. „Ich werde beweisen, dass ich nicht der Mörder bin und reingelegt wurde“, sagte er aufgebracht. Der Staatsanwaltschaft warf er vor, den wahren Täter zu kennen. Er hatte im Prozess einen anderen Mann des Mordes an der Rentnerin bezichtigt - zu Unrecht, wie die Richter befanden.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es kann binnen einer Woche Revision dagegen eingelegt werden.

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