Kriminalität:Erpressung von Linda de Mol: Welche Strafe ist angemessen?

Utrecht (dpa) - Unauffällig und seriös - so ist der erste Eindruck von dem Mann, der über ein Jahr lang die beliebte niederländische TV-Moderatorin Linda de Mol (50) und ihre Familie terrorisierte.

Direkt aus dem dpa-Newskanal

Utrecht (dpa) - Unauffällig und seriös - so ist der erste Eindruck von dem Mann, der über ein Jahr lang die beliebte niederländische TV-Moderatorin Linda de Mol (50) und ihre Familie terrorisierte.

Im Gerichtssaal in Utrecht sitzt am Donnerstag, so zeigen es die Bilder im niederländischen Fernsehen, ein gepflegter Rentner in gediegenem hellen Jackett. Er spricht sicher, mit fester Stimme: "Ja, das habe ich getan."

Dieser Mann also hatte Linda de Mol (50) und ihren Bruder, den Medienunternehmer und Milliardär John de Mol (60), erpresst. Der 71-jährige Dirk M. hatte in 14 Drohbriefen erst fünf Millionen Euro, dann zehn Millionen Euro gefordert. Andernfalls, so drohte er, wollte er Linda und ihren Kindern etwas antun. "Er wurde immer aggressiver", hatte John de Mol vor der Polizei ausgesagt.

Dirk M. handelte nicht aus Eigennutz. Er wollte Geld, sagte er den Richtern, "um Armut in Südafrika und Indonesien zu bekämpfen". Reue fühlte er nicht, so bekannte er. "Das Ziel heiligt die Mittel."

Ist es nun ein kaltschnäuziger gewissenloser Krimineller? Nein - die Beobachter im Gerichtssaal wurden Zeuge des Verfalls eines Mannes. M. leide an einer Form von Demenz, erklärten die Gutachter. Demenz - das scheint nicht zu diesem Mann zu passen, der die Erpressung detailliert plante und ausführte und sich auch noch im Gerichtssaal an jedes Detail erinnerte.

Doch genau das passe zu dem Krankheitsbild, sagten die Experten. Seine Fähigkeit zur Empathie sei gestört. Sein Verhalten sei obsessiv und zwanghaft.

Seine Umgebung, Frau und Kinder, merkten davon wohl nichts. "Das ist durch die regelmäßige Lebensweise zu erklären und seine kognitive Reserve, sein ausgeprägtes hohes Maß an Sozialverhalten", erklärte Staatsanwältin Bernadine MacLeod.

In diesem besonderen Fall ging es nicht so sehr um die Schuldfrage. Die war schnell geklärt. Doch welche Strafe ist angemessen? M. ist nach Aussagen der Gutachter nur sehr begrenzt zurechnungsfähig und nicht haftfähig.

Sein Verteidiger plädierte auf Einstellung des Verfahrens. "Er wurde nur durch seine Krankheit gesteuert. Er ist völlig unzurechnungsfähig", sagte Paul Emmelot.

Doch die Strafe sollte auch dem Leiden der Opfer gerecht werden, betonte die Anklage. Was Linda und John de Mol, die nicht im Gerichtssaal waren, durchgemacht hatten, konnte die Staatsanwältin nur skizzieren. "Er hat uns unsere Freiheit genommen", hatte die Moderatorin, die in Deutschland vor allem mit der "Traumhochzeit" auf RTL berühmt wurde, der Anklage gesagt.

Und das 13 Monate lang. Ihr Sohn und ihre Tochter konnten nicht länger allein mit dem Fahrrad fahren, wie die anderen Teenager. "Schwächling" hatten Mitschüler Lindas Sohn gehänselt, weil er von einem Chauffeur gebracht wurde.

Zehn Monate Haft auf Bewährung, forderte die Anklage. Und symbolisch 141 Tage Haft - genau die Zeit, die er bereits in Untersuchungshaft saß. Ein Urteil soll in zwei Wochen fallen.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: