Erfurt:Prozess um Schulbuch-Affäre gestartet

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Zum Start des Prozesses um Bestechungsvorwürfe gegen einen ehemaligen Geschäftsführer eines Online-Buchhandels hat sich der Angeklagte zunächst nicht geäußert....

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Erfurt (dpa/th) - Zum Start des Prozesses um Bestechungsvorwürfe gegen einen ehemaligen Geschäftsführer eines Online-Buchhandels hat sich der Angeklagte zunächst nicht geäußert. Sein Verteidiger stellte beim Auftakt am Mittwoch vor dem Landgericht Erfurt allerdings in Aussicht, dass sein heute 62 Jahre alter Mandat im Laufe der Verhandlung möglicherweise noch eine Erklärung abgeben werde.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann aus Ilmenau vor, seit Mitte der 1990er Jahre eine umsatzabhängige Vergütung für Sammelbestellungen von Schulbüchern bei der von ihm damals geführten Gesellschaft angeboten zu haben. 25 solcher Geschäfte sollen zwischen 2011 und 2014 zustande gekommen sein.

Dabei soll es jeweils um Summen etwa zwischen 1000 und 2000 Euro gegangen sein. Die Staatsanwaltschaft geht von rund 30 000 Euro aus. Betroffen seien Schulen etwa in Gera, Erfurt und Weimar.

Bekannt ist der Fall seit einigen Jahren. Ermittler waren dem Mann durch Hinweise eines anderen Buchhändlers auf die Spur gekommen. Der Buchhändler soll über Fördervereine Bücher-Bestellscheine zum Ausfüllen für Eltern an Schulen und Lehrer gegeben haben. Dann wurden die Bestellungen gesammelt abgeben. Je nach Höhe des Umsatzes hätten die Firmeninhaber Spenden an die Vereine überwiesen.

Diese Gelder als Spenden zu deklarieren, ist aus Sicht der Staatsanwaltschaft allerdings Etikettenschwindel. So soll damit laut Anklage etwa der normale Wettbewerb umgangen worden sein.

Beim Prozessauftakt wurde auch ein ehemaliger Mitarbeiter des Buchhändlers als Zeuge gehört, der im Außendienst an Schulen Bücher verkaufte und mit der Praxis teils vertraut gewesen war. Der Rentner erklärte, dass er damals zu keinem Zeitpunkt das Gefühl hatte, etwas Unrechtes zu tun. „Den Schulen ist etwas gegeben worden, was sie dann sinnvoll verwendet haben“, sagte der Mann. Auch Mitkonkurrenten hätten das Prinzip angewendet.

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