Düsseldorf:Umstrittener Einsatz: Verfahren gegen Polizisten eingestellt

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Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf hat das Verfahren gegen vier Polizeibeamte eingestellt, denen ein unrechtmäßiger Gewalteinsatz gegen einen randalierenden...

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Düsseldorf/Köln (dpa/lnw) - Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf hat das Verfahren gegen vier Polizeibeamte eingestellt, denen ein unrechtmäßiger Gewalteinsatz gegen einen randalierenden 15-jährigen Jugendlichen in der Düsseldorfer Altstadt vorgeworfen worden war. Dies berichtete am Freitag der „Kölner Stadt-Anzeiger“ (Samstag-Ausgabe) unter Berufung auf die Düsseldorfer Staatsanwältin Laura Hollmann.

Der Fall hatte im August 2020 durch ein Video von der Festnahme im Netz bundesweit Schlagzeilen gemacht. Der 15-Jährige war bei dem Einsatz von einem Beamten „am Kopf fixiert“ worden, indem er auf ihm kniete. Die Situation war von einem Zeugen gefilmt und ins Netz gestellt worden. Das kurze Video hatte sich rasant verbreitet und manche an den Tod des US-Amerikaners George Floyd erinnert. Im Fall Floyd hatte der US-Polizist allerdings auf dem Hals des Mannes gekniet - was Polizisten in Deutschland verboten ist.

Auch NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU) hatte gesagt, er sei zunächst „erschrocken“ gewesen. Nach vorläufiger Bewertung durch das zuständige Landespolizeiamt für Ausbildung war der Einsatz aber einwandfrei: Er entspreche den in der Ausbildung vermittelten zulässigen Techniken, hatte Reul ein paar Tage nach Bekanntwerden im Innenausschuss des Landtags gesagt. Der Vorfall war auch Anlass für eine Demonstration in Düsseldorf gegen Polizeigewalt rund eine Woche nach dem Vorfall.

Nach früheren Angaben der Polizei soll der Jugendliche zuvor in der Altstadt einen Polizeieinsatz gegen Randalierer gestört und einen Beamten tätlich angegriffen haben. Er war der Polizei in der Vergangenheit mehrfach wegen Gewalttaten und anderer Delikte aufgefallen.

Gegen die vier Beamten war wegen des Anfangsverdachts der Körperverletzung im Amt ermittelt worden. „Die Ermittlungen haben ergeben, dass ein rechtswidriger, unverhältnismäßiger Gewalteinsatz der beschuldigten Beamten nicht feststellbar war“, sagte Hollmann der Deutschen Presse-Agentur.

© dpa-infocom, dpa:210226-99-611331/2

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