Düsseldorf:Schwierige Ermittlungen zu Hassmails an Verwaltungsgericht

Düsseldorf (dpa/lnw) - Die Ermittlungen im Fall der Hass- und Drohbriefe an das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen wegen des Islamisten Sami A. sind bislang ins Leere gelaufen. "Wie von den meisten Eingabeverfassern ersichtlich beabsichtigt, bestehen nur wenig aussichtsreiche Ermittlungsansätze", heißt es in einer Vorlage des Justizministeriums an den Rechtsausschuss des Landtags. Die meisten Schreiben seien anonym oder unter offensichtlichen Pseudonymen verfasst worden. Mittels Fakemail-Accounts sei die Rückverfolgbarkeit von Nachrichten gezielt vereitelt worden.

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Düsseldorf (dpa/lnw) - Die Ermittlungen im Fall der Hass- und Drohbriefe an das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen wegen des Islamisten Sami A. sind bislang ins Leere gelaufen. „Wie von den meisten Eingabeverfassern ersichtlich beabsichtigt, bestehen nur wenig aussichtsreiche Ermittlungsansätze“, heißt es in einer Vorlage des Justizministeriums an den Rechtsausschuss des Landtags. Die meisten Schreiben seien anonym oder unter offensichtlichen Pseudonymen verfasst worden. Mittels Fakemail-Accounts sei die Rückverfolgbarkeit von Nachrichten gezielt vereitelt worden.

Die Staatsanwaltschaft Essen überprüft seit dem Sommer vergangenen Jahres 28 Mails, Faxe und Briefe. Nach früheren Angaben der Staatsanwaltschaft enthalten sie Todesdrohungen, Beleidigungen, rechtsradikale Äußerungen und Verherrlichungen des Nationalsozialismus.

Alle bestehenden Ermittlungsansätze würden ausgeschöpft, hieß es in dem Bericht. „Insbesondere sind umfangreiche Internetrecherchen nach der wiederholten Verwendung desselben Pseudonyms durchgeführt worden.“ Die Antworten von E-Mail-Providern zu den Inhabern von acht E-Mail-Accounts stünden noch aus. Die Staatsanwaltschaft hatte Ende Januar von einem Tatverdächtigen gesprochen. In der Vorlage hieß es nun, dass noch in keinem Fall eine Anklage erhoben wurde.

Insgesamt hatten Verwaltung und Pressestelle des Gerichts nach früheren Angaben knapp 400 Briefe und Mails erhalten. Anlass für die Schreiben war die Rolle des Gerichts im Fall Sami A.. Das Gericht hatte im Juli 2018 das Abschiebeverbot des mutmaßlichen Gefährders wegen Foltergefahr in seinem Heimatland Tunesien bestätigt. Sami A. wurde trotzdem abgeschoben. Das Gericht rügte die Abschiebung als rechtswidrig und ordnete die Rückholung an. Erst nach einer diplomatischen Zusicherung Tunesiens, Sami A. drohe keine Folter, hob das Gericht das Abschiebeverbot auf.

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