Dresden (dpa/sn) - Die frühere Frontfrau der islam- und ausländerfeindlichen Pegida, Tatjana Festerling, muss nicht wegen Volksverhetzung ins Gefängnis. Eine Geldstrafe sei nun vollständig bezahlt, bestätigte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Dresden am Donnerstag. Das Amtsgericht Dresden hatte gegen Festerling einen Strafbefehl wegen Volksverhetzung und Beleidigung in drei Fällen verhängt. Dieser sah eine Geldstrafe in Höhe von 3000 Euro vor. Da sie diese zunächst nicht bezahlte, drohte ihr eine Ersatzfreiheitsstrafe. Auf ihrer Internetseite hatte sie ihre Unterstützer deshalb um Geld gebeten.
Dresden:Ex-Pegida-Frontfrau muss nicht in Haft: Geldstrafe bezahlt
Dresden (dpa/sn) - Die frühere Frontfrau der islam- und ausländerfeindlichen Pegida, Tatjana Festerling, muss nicht wegen Volksverhetzung ins Gefängnis. Eine Geldstrafe sei nun vollständig bezahlt, bestätigte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Dresden am Donnerstag. Das Amtsgericht Dresden hatte gegen Festerling einen Strafbefehl wegen Volksverhetzung und Beleidigung in drei Fällen verhängt. Dieser sah eine Geldstrafe in Höhe von 3000 Euro vor. Da sie diese zunächst nicht bezahlte, drohte ihr eine Ersatzfreiheitsstrafe. Auf ihrer Internetseite hatte sie ihre Unterstützer deshalb um Geld gebeten.
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