Darmstadt:Tödlicher Ehestreit: Anklage verlangt lange Haft

Darmstadt (dpa/lhe) - Wegen eines tödlichen Angriffs auf seine Ehefrau soll ein 72 Jahre alter Mann aus Kelsterbach bei Frankfurt nach Ansicht der Staatsanwaltschaft für neun Jahre und zehn Monate in Haft. In ihrem Plädoyer vor dem Landgericht Darmstadt ging die Anklage am Mittwoch von eingeschränkter Schuldfähigkeit des Mannes unter anderem wegen einer Form von Demenz aus.

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Darmstadt (dpa/lhe) - Wegen eines tödlichen Angriffs auf seine Ehefrau soll ein 72 Jahre alter Mann aus Kelsterbach bei Frankfurt nach Ansicht der Staatsanwaltschaft für neun Jahre und zehn Monate in Haft. In ihrem Plädoyer vor dem Landgericht Darmstadt ging die Anklage am Mittwoch von eingeschränkter Schuldfähigkeit des Mannes unter anderem wegen einer Form von Demenz aus.

Der Deutsche soll im vergangenen April seine 63 Jahre alte Ehefrau bei einem Streit um Steuernachzahlungen tödlich verletzt haben. Fünfmal habe er mit einem Staubsaugerrohr zugeschlagen haben, sagte Staatsanwältin Claudia Schwinn am Mittwoch mit Blick auf das rechtsmedizinische Gutachten. Dann habe er mit einem abgebrochenen Flaschenhals eine Halsschlagader der Frau verletzt. „Schließlich fügte er sich selbst Schnittverletzungen im Gesicht zu, um eine Notwehrsituation vorzutäuschen“, erklärte die Anklägerin.

Die 23 Jahre alte Tochter hatte Vater und Mutter noch am gleichen Abend gefunden und die Polizei gerufen. Der Angeklagte bestreitet, absichtlich in den Hals gestochen zu haben. Als er die Flasche wegschieben wollte, habe er seine Frau versehentlich verletzt, hatte er erklärt. Ein Versehen aber hatte eine Rechtsmedizinerin wegen des Verletzungsbilds ausgeschlossen. Da eine der beiden Verteidigerinnen am Mittwoch krank war, wird der Prozess mit den Plädoyers am 27. Februar um 14 Uhr fortgesetzt.

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