Darmstadt:Frau vor den Augen ihrer Kinder erstochen: Ehemann gesteht

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Darmstadt (dpa/lhe) - Mit einem Geständnis hat der Mordprozess um den Tod einer jungen Frau vor dem Landgericht Darmstadt begonnen. Der 34 Jahre alte Angeklagte räumte am Dienstag ein, er habe vor den Augen der beiden eigenen Kinder seine Frau umgebracht. Die Tat geschah laut Anklage im September 2016 im Sportpark Groß-Gerau, wo die 23-Jährige mit den Kindern unterwegs war. Zu der Zeit lebte das aus Afghanistan stammende Paar schon nicht mehr zusammen, weil der 34-Jährige wiederholt handgreiflich gegenüber seiner Frau geworden war.

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Darmstadt (dpa/lhe) - Mit einem Geständnis hat der Mordprozess um den Tod einer jungen Frau vor dem Landgericht Darmstadt begonnen. Der 34 Jahre alte Angeklagte räumte am Dienstag ein, er habe vor den Augen der beiden eigenen Kinder seine Frau umgebracht. Die Tat geschah laut Anklage im September 2016 im Sportpark Groß-Gerau, wo die 23-Jährige mit den Kindern unterwegs war. Zu der Zeit lebte das aus Afghanistan stammende Paar schon nicht mehr zusammen, weil der 34-Jährige wiederholt handgreiflich gegenüber seiner Frau geworden war.

In einer Erklärung, die sein Rechtsanwalt verlas, räumte der Angeklagte auch das ein. Die Familie kam 2015 nach Deutschland, wo sie Asyl beantragte. Der Angeklagte sei eifersüchtig und wütend gewesen. Er habe seine Frau gebeten, wieder zu ihm zurückzukommen. Als sie dies in dem Park abermals ablehnte, habe der Angeklagte zu einem Messer gegriffen und mehrmals auf sein Opfer eingestochen.

Die 23-Jährige erlag in einer Klinik ihren zahlreichen Stich- und Schnittverletzungen. Ich war wahnsinnig. Ich bereue die Tat, wurde der Angeklagte in der Erklärung zitiert. Er habe vermutet, seine Frau betrüge ihn. Daher sei er ruhelos gewesen. Vor der Tat habe er drei Nächte nicht geschlafen. Außerdem habe er Bier und Haschisch konsumiert, um seine Gefühle zu betäuben. Mit verletztem Ehrgefühl habe die Tat nichts zu tun gehabt. Er sei verzweifelt und verwirrt gewesen.

Bei der ersten Vernehmung nach der Tat hatte er sich laut Protokoll noch auf „paschtunischen Stolz“ berufen. Der lasse es nicht zu, dass ein Mann von seiner Frau betrogen wird. Der Vorsitzende Richter zitierte aus dem Papier. Paschtunen sind ein Volk in Zentral- und Südasien, mehrere Millionen leben in Afghanistan.

Zeugen schilderten vor Gericht einen Mann, der zu Gewaltausbrüchen neigte und sich nicht im Griff hatte. Das bestätigte etwa die Sozialarbeiterin eines Frauenhauses, in der die Frau zunächst untergekommen war. So habe sie Blutergüsse an ihren Armen gehabt. Diese habe ihr der Ehemann im Streit zugefügt. Die ehrgeizige Frau sei entschlossen gewesen, für sich und ihre beiden Töchter - sie waren zur Tatzeit zwei und vier Jahre alt - eine Zukunft in Deutschland aufzubauen. 

Ein Mitarbeiter der Flüchtlingsunterkunft in Groß-Gerau sagte aus, Familien aus benachbarten Wohncontainern hätten die Gewaltausbrüche des Angeklagten gefürchtet. Einmal habe er aus Wut die Tür eines Containers zertrümmert. Schließlich habe er Hausverbot in der Unterkunft erhalten. Das habe ihn indes nicht davon abgehalten, immer wieder Kontakt zu seinem späteren Opfer zu suchen.

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