Darmstadt:Acht Jahre Jugendstrafe für Raubmord im Odenwald

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Eine goldfarbene Justitia-Figur steht vor Aktenbergen, die sich auf einem Tisch stapeln. (Foto: Britta Pedersen/dpa-Zentralbild/dpa/Symbolbild)

Nach dem brutalen Überfall auf einen Rentner im Odenwald ist ein 20-Jähriger vom Landgericht Darmstadt zu acht Jahren Haft verurteilt worden. Der Deutsche aus...

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Darmstadt (dpa/lhe) - Nach dem brutalen Überfall auf einen Rentner im Odenwald ist ein 20-Jähriger vom Landgericht Darmstadt zu acht Jahren Haft verurteilt worden. Der Deutsche aus Reichelsheim hatte gestanden, Mitte Dezember 2019 dem 89 Jahre alten Rentner in dessen Wohnung in Reichelsheim mit einem Ratschenschlüssel mehrfach auf den Kopf geschlagen und rund 400 Euro geraubt zu haben. Der Rentner kannte den 20-Jährigen als Brennholz-Lieferanten.

Das Opfer hatte die Tat zunächst überlebt, war aber ein Pflegefall geworden und starb im April. Das Gericht folgte dem rechtsmedizinischen Gutachten, das den Tod als eine mittelbare Folge der schweren Kopfverletzungen bewertet hatte.

„Sie haben aus einem relativ nichtigen Grund einem Menschen das Leben genommen“, sagte der Vorsitzende Richter Jens Aßling in der Urteilsbegründung am Donnerstag zum Angeklagten. Von der Beute hatten der 20-Jährige und seine Freundin Kokain gekauft, um daraus Crack zu kochen.

Der Angeklagte war von den Ermittlern überführt worden, weil seine Mobilfunkdaten seinem Alibi widersprochen hatten. Zudem hatte sich der Rentner erinnert, dass der 20-Jährige ihn am Tatabend angerufen hatte. Und im Januar gestand der Angeklagte die Tat seiner Freundin und wurde dabei von der Polizei abgehört. Das Gericht ging davon aus, dass der 20-Jährige den Rentner töten wollte, damit dieser ihn nicht an die Polizei verraten konnte. Dass die Tat unter Crack-Einfluss oder Suchtdruck begangen wurde, schloss das Gericht wegen des planvollen Handelns aus.

Mit dem Urteil folgte das Gericht der Staatsanwaltschaft, die acht Jahre Haft wegen Mordes aus Habgier gefordert hatte. Die Verteidigung hatte, ohne ein Strafmaß zu nennen, auf eine Strafe plädiert, die dem Mandanten eine Perspektive lasse. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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