Cottbus:Attacke auf Patienten: Klinikunterbringung auf Bewährung

Cottbus (dpa/bb) - Nach einer Attacke auf einen Mitpatienten in einem Krankenhaus hat das Landgericht Cottbus die Unterbringung des Angeklagten in einer psychiatrischen Klinik angeordnet - die Vollstreckung aber zur Bewährung ausgesetzt. Der Mann sei zudem unter anderem wegen Schuldunfähigkeit am Donnerstag freigesprochen worden, teilte eine Gerichtssprecherin mit. Zu den Bewährungsauflagen zählt, dass der Mann in einer Einrichtung für betreutes Wohnen leben muss.

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Cottbus (dpa/bb) - Nach einer Attacke auf einen Mitpatienten in einem Krankenhaus hat das Landgericht Cottbus die Unterbringung des Angeklagten in einer psychiatrischen Klinik angeordnet - die Vollstreckung aber zur Bewährung ausgesetzt. Der Mann sei zudem unter anderem wegen Schuldunfähigkeit am Donnerstag freigesprochen worden, teilte eine Gerichtssprecherin mit. Zu den Bewährungsauflagen zählt, dass der Mann in einer Einrichtung für betreutes Wohnen leben muss.

Die Anklage hatte dem Mann vorgeworfen, Anfang Januar 2017 als Patient im Krankenhaus Spremberg (Spree-Neiße) versucht zu haben, einen Mitpatienten zu erwürgen. Zwei Zeuginnen sollen eingeschritten sein. Die Anklage gegen den zum Tatzeitpunkt 39-Jährigen lautete unter anderem auf versuchten Totschlag und gefährliche Körperverletzung.

Die Bewährung ist der wesentliche Unterschied zu einem früheren Urteil des Landgerichts in dieser Sache. Damals war nämlich neben dem Freispruch die Unterbringung in dem psychiatrischen Krankenhaus ohne Bewährung angeordnet worden. Der Bundesgerichtshof verwies den Fall dann nach einer Revision an das Landgericht zurück. Das jetzige Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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