Braunschweig:„Mord ohne Leiche“: Lebenslange Haft gefordert

Eine Ausgabe des Strafgesetzbuchs und der Strafprozessordnung stehen in einem Gerichtssaal. (Foto: Sebastian Gollnow/dpa/Symbolbild)

Im Prozess um einen "Mord ohne Leiche" hat die Staatsanwaltschaft lebenslange Haft für den angeklagten Bundespolizisten gefordert. Zudem solle die besondere...

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Braunschweig (dpa/lni) - Im Prozess um einen „Mord ohne Leiche“ hat die Staatsanwaltschaft lebenslange Haft für den angeklagten Bundespolizisten gefordert. Zudem solle die besondere Schwere der Schuld festgestellt werden, forderte die Staatsanwaltschaft am Montag in ihrem Plädoyer vor dem Braunschweiger Landgericht. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, seinen engsten Freund heimtückisch getötet zu haben. Die Familie des Opfers schloss sich als Nebenklägerin den Forderungen der Staatsanwaltschaft an.

Die Plädoyers sollen am Dienstag unter Ausschluss der Öffentlichkeit fortgesetzt werden, wie eine Sprecherin des Landgerichts am Montag mitteilte. Am 31. Mai könnte das Urteil verkündet werden. Der angeklagte Bundespolizist aus Liebenburg (Landkreis Goslar), der zu Prozessbeginn 50 Jahre alt war, muss sich seit 24. November 2021 vor dem Landgericht Braunschweig verantworten.

Er soll seinen engsten Freund am 13. April 2021 in dessen Garten ermordet haben. Er habe eine engere Liebesbeziehung zur Ehefrau des Opfers gewollt. Die Leiche wurde bisher nicht gefunden. Unter anderem aufgrund großer entdeckter Blutmengen geht die Staatsanwaltschaft davon aus, dass das Opfer nicht mehr lebt. Der Angeklagte bestreitet die Tat.

Wer zu lebenslanger Haft verurteilt wird, kann in der Regel nach 15 Jahren auf Bewährung freigelassen werden. Dies ist allerdings nahezu ausgeschlossen, wenn im Urteil die besondere Schwere der Schuld festgestellt wird.

© dpa-infocom, dpa:220516-99-312415/3

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