Braunschweig:Baumaschinen-Betrug: Fünf Jahre Haft für Haupttäter

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Vor dem Landgericht in Ulm hält eine Statue der Justitia eine Waagschale. (Foto: Stefan Puchner/dpa/Symbolbild)

Im Prozess um millionenschweren Betrug mit Baumaschinen sind zwei Männer vom Landgericht Braunschweig zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt worden. "Die Taten...

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Braunschweig (dpa/lni) - Im Prozess um millionenschweren Betrug mit Baumaschinen sind zwei Männer vom Landgericht Braunschweig zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt worden. „Die Taten haben hohe Schäden angerichtet“, sagte der Richter am Mittwoch in seiner Urteilsbegründung. Der 37 Jahre alte Hauptangeklagte muss für fünf Jahre ins Gefängnis, ein 36-jähriger Mittäter soll zwei Jahre und sieben Monate in Haft.

Kurz vor der Urteilsverkündung hatten sich die beiden Männer entschuldigt. Der Prozess konnte aufgrund einer Verständigung, nach der die beiden Angeklagten die Taten nahezu vollständig einräumten, erheblich verkürzt werden. Der Hauptangeklagte agierte demnach zwischen Dezember 2019 und Juli 2021 bundesweit in verschiedenen Konstellationen mit wechselnden Mittätern. Wie der Prozess ergab, wurde er lange Zeit abgehört und überwacht, bevor der Zugriff erfolgte.

Mit einem Firmengeflecht, fingierten Namen und gefälschten Pässen mietete er unter anderem Mini-Bagger, Radlader und Rüttelplatten an. Die Baumaschinen gab er aber nicht zurück, sondern vermietete oder verkaufte sie weiter. Der 37-Jährige besaß zudem illegal eine Schusswaffe mit Munition. Ihm wurden 38 Taten in dem Prozess nachgewiesen - bei dem Mittäter ging es letztendlich um 16 Delikte.

Zu Verfahrensbeginn hatte die Staatsanwaltschaft von etwa 100 bekannten Fällen berichtet, von denen nur ausschnittsweise Taten angeklagt worden seien. Den möglichen Gesamtschaden bezifferte der Ankläger auf mindestens 1,4 Millionen Euro. Im Zuge der Verständigung mit den anschließenden Geständnissen ging es in dem Verfahren um ein Strafmaß von fünf bis fünfeinhalb Jahren Gefängnis für den Haupttäter und einer Strafe von zwei Jahre und sechs Monaten bis zu zwei Jahren und neun Monaten für den Mittäter.

Innerhalb dieses Rahmens hatten Staatsanwaltschaft und Verteidigung dann auch ihre Anträge gestellt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Eine Revision ist möglich. Prozessbeteiligte gingen davon aus, dass die Verurteilten im Anschluss an ihre Zeit im Gefängnis abgeschoben werden. Die beiden Männer aus dem Kosovo hielten sich wohl illegal in Deutschland auf.

© dpa-infocom, dpa:220201-99-934605/3

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