Bodenheim:Ermittlungen gegen Weingut: Branche spricht von Einzelfall

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Mainz (dpa/lrs) - Die jüngsten Ermittlungen gegen eine rheinhessische Kellerei wegen Betrugsverdachts sind aus Sicht der Branche ein Einzelfall. "Es zeigt, dass das Kontrollsystem funktioniert", sagte am Mittwoch der Sprecher des Deutschen Weininstituts, Ernst Büscher. Der Präsident des Weinbauverbands Rheinhessen, Ingo Steitz, sprach von einem singulären Ereignis, das keine Aussage über die Branche zulasse. "Dabei geht es nicht um die Produktqualität, sondern um die gesetzlichen Bestimmungen zur Vermarktung." Rheinhessen ist das größte Weinanbaugebiet Deutschlands.

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Mainz (dpa/lrs) - Die jüngsten Ermittlungen gegen eine rheinhessische Kellerei wegen Betrugsverdachts sind aus Sicht der Branche ein Einzelfall. „Es zeigt, dass das Kontrollsystem funktioniert“, sagte am Mittwoch der Sprecher des Deutschen Weininstituts, Ernst Büscher. Der Präsident des Weinbauverbands Rheinhessen, Ingo Steitz, sprach von einem singulären Ereignis, das keine Aussage über die Branche zulasse. „Dabei geht es nicht um die Produktqualität, sondern um die gesetzlichen Bestimmungen zur Vermarktung.“ Rheinhessen ist das größte Weinanbaugebiet Deutschlands.

Im Zusammenhang mit den Ermittlungen wurden nach Angaben des Landesuntersuchungsamts Rheinland-Pfalz rund sechs Millionen Liter Wein aus dem Lager der betroffenen Kellerei sowie einige hunderttausend schon an Kunden gelieferte Liter behördlich gesperrt. Bei dem Wein sind nach Angaben der Behörde Fragen zu den verwendeten Rebsorten, zur Herkunftsbezeichnung oder zur Einstufung als Biowein offen. Weinkontrolleure des Landesuntersuchungsamts hatten die seit Ende 2018 laufenden Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach ausgelöst, die in Rheinland-Pfalz für Weinbausachen zuständig ist.

Bei dem gesperrten Wein muss auch untersucht werden, inwieweit dabei Regelungen zu Hektarhöchsterträgen verletzt wurden - die Festsetzung von Höchstmengen durch das Land soll die Qualität sicherstellen und übermäßige Erträge vermeiden, die zu Marktstörungen führen könnten. Zum anderen geht es um falsche Bezeichnungen des Weins, etwa bei Verschnitten von Weinen aus unterschiedlichen Anbaugebieten.

Eine Gefahr für den Verbraucher gebe es nicht, sagte Büscher. Auch sei der Fall in keiner Weise mit dem Glykolwein-Skandal von 1985 zu vergleichen. Damals war österreichischer Wein nicht nur wie erlaubt mit Zucker, sondern zusätzlich mit gesundheitsgefährdendem Diethylenglykol versetzt worden. Diese Weine wurden dann in Deutschland mit anderen Weinen gemischt.

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