Bielefeld:Toter in Hiddenhausen: Prozess geht im Oktober weiter

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Die Angeklagten im Gerichtssaal. (Foto: David Inderlied/dpa)

Zehn Monate nach dem Prozessauftakt zum gewaltsamen Tod eines 32-Jährigen in Hiddenhausen soll das Verfahren am 5. Oktober am Landgericht Bielefeld fortgesetzt...

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Bielefeld (dpa/lnw) - Zehn Monate nach dem Prozessauftakt zum gewaltsamen Tod eines 32-Jährigen in Hiddenhausen soll das Verfahren am 5. Oktober am Landgericht Bielefeld fortgesetzt werden. Wegen des Erziehungsurlaubs einer Richterin pausiert der Prozess gegen zwei Brüder nach einer Sitzung vergangene Woche vorerst. Bis Anfang November hat das Gericht nach Angaben eines Sprechers jetzt weitere Termine festgelegt.

Das Opfer war im Mai 2019 an einer Straßenkreuzung in dem Ort nördlich von Bielefeld liegend verblutet. Angeklagt wegen gemeinschaftlicher Körperverletzung mit Todesfolge sind zwei Brüder (32 und 34) aus Herford und Hiddenhausen. Die beiden, ein Türke und ein Deutsch-Türke, sollen nach Überzeugung der Anklage das Opfer bei einem Racheakt mit zahlreichen Messerstichen getötet haben.

Zum Prozessauftakt hatte Staatsanwalt Christopher York grausame Details aus der Anklage geschildert. So soll einer der Angeklagten mit einer 15 Zentimeter langen Klinge zuerst 15 Mal zugestochen haben. Dabei wurden zahlreiche Organe verletzt und eine Rippe durchtrennt. Ein Stich war 23 Zentimeter tief. Dann folgten 10 weitere Stiche in den Rücken. Vor der Tat soll nach Erkenntnissen der Ermittler das spätere Opfer dem jüngeren der beiden Angeklagten mit einem Quarzhandschuh das Nasenbein gebrochen haben.

Der Prozess hatte sich immer wieder verzögert. Das Gericht wollte ursprünglich einen V-Mann der Polizei zu dem Vorfall vernehmen. Der Zeuge soll angeblich über Dritte gehört haben, wer von den beiden Angeklagten zugestochen hatte. Das zuständige Innenministerium aber untersagte dem sogenannten V-Mann die Aussage. Das Leben der Vertrauensperson sei in Gefahr.

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hatte diese Sicht bestätigt. Auch das Oberverwaltungsgericht Münster lehnte nun eine Vernehmung ab, wie es am Freitag mitteilte. Zur Begründung verwies das Gericht ebenfalls auf erhebliche Gefahren für die Vertrauensperson. Von dieser Entscheidung ist abhängig, wann die Beweisaufnahme geschlossen wird und die Plädoyers beginnen können.

Ursprünglich hatte die Staatsanwaltschaft die Männer wegen gemeinschaftlichen Mordes angeklagt. Dies hatte das Gericht nicht zugelassen. Der Vorsitzender Richter Georg Zimmermann begründete dies nach Verlesung der Anklage mit den fehlenden Mordmerkmalen. Niedrige Beweggründe oder Heimtücke könne das Gericht wie von der Staatsanwaltschaft angegeben nicht erkennen.

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