Bielefeld:Acht Jahre Haft für Angriff auf Mithäftling im Gefängnis

Bielefeld (dpa/lnw) - Für einen Angriff auf einen Mithäftling im Gefängnis ist ein 53-Jähriger wegen versuchten Totschlags zu einer Haftstrafe von acht Jahren verurteilt worden. Außerdem ordnete das Landgericht Bielefeld bei der Entscheidung am Freitag Sicherungsverwahrung für den in China geborenen Deutschen an. Er sitzt bereits eine lebenslange Haftstrafe ab, weil er im Februar 2014 bei einem Amoklauf im Rheinland drei Morde, zwei Brandstiftungen und weitere schwere Straftaten begangen hatte.

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Bielefeld (dpa/lnw) - Für einen Angriff auf einen Mithäftling im Gefängnis ist ein 53-Jähriger wegen versuchten Totschlags zu einer Haftstrafe von acht Jahren verurteilt worden. Außerdem ordnete das Landgericht Bielefeld bei der Entscheidung am Freitag Sicherungsverwahrung für den in China geborenen Deutschen an. Er sitzt bereits eine lebenslange Haftstrafe ab, weil er im Februar 2014 bei einem Amoklauf im Rheinland drei Morde, zwei Brandstiftungen und weitere schwere Straftaten begangen hatte.

Der Vorsitzende Richter ging bei dieser Vorgeschichte und der leicht reizbaren und immer wieder auf Rache ausgerichteten Persönlichkeit des Verurteilten von einem Hang zu weiteren Gewalttaten aus. Nach Ende der lebenslangen Haftstrafe soll überprüft werden, wie viele der zusätzlichen acht Jahre der Verurteilte noch absitzen muss.

Zu dem Angriff im Februar 2017 war es nach Überzeugung des Gerichts gekommen, weil der Mithäftling den 53-Jährigen im Gefängnis bei Düsseldorf wegen eines angekündigten Tötungsdeliktes verpfiffen hatte. Daraufhin verschärfte die Gefängnisleitung die Haftbedingungen. Nach einer Justizpanne trafen die beiden Männer in Bielefeld aufeinander und es kam zur Attacke.

Der Verteidiger des 53-Jährigen kündigte an, vorsorglich Revision einzulegen. Für eine endgültige Entscheidung wolle er die schriftliche Urteilsbegründung abwarten. Staatsanwaltschaft und Nebenklage ließen zunächst offen, ob sie das Urteil akzeptieren.

Die Verteidigung hatte eine Strafe wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung beantragt. Die Anklage hatte auf versuchten Mord und damit auf eine fünf Jahre längere Haftstrafe plädiert. Dem schloss sich das Gericht nicht an. Die Richter sahen die Mordmerkmale Heimtücke und niedrige Beweggründe nicht erfüllt.

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