Berlin:Kurden-Konzert: Zusammenstöße mit Polizisten

Berlin (dpa/bb) - Am Rande eines Benefizkonzertes zugunsten kurdischer Organisationen, darunter die verbotene Arbeiterpartei PKK, ist es in Berlin zu gewaltsamen Zusammenstößen zwischen Polizisten und Teilnehmern gekommen. Fünf Beamte seien bei dem Einsatz in Neukölln verletzt worden, teilte die Polizei am Montag mit. Drei von ihnen kamen demnach mit teilweise erheblichen Kopf- und Gesichtsverletzungen ins Krankenhaus. Zwei Beamte, unter ihnen eine Frau, wurden leicht verletzt. Es habe neun kurzzeitige Festnahmen aus verschiedenen Gründen gegeben, sagte ein Sprecher.

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Berlin (dpa/bb) - Am Rande eines Benefizkonzertes zugunsten kurdischer Organisationen, darunter die verbotene Arbeiterpartei PKK, ist es in Berlin zu gewaltsamen Zusammenstößen zwischen Polizisten und Teilnehmern gekommen. Fünf Beamte seien bei dem Einsatz in Neukölln verletzt worden, teilte die Polizei am Montag mit. Drei von ihnen kamen demnach mit teilweise erheblichen Kopf- und Gesichtsverletzungen ins Krankenhaus. Zwei Beamte, unter ihnen eine Frau, wurden leicht verletzt. Es habe neun kurzzeitige Festnahmen aus verschiedenen Gründen gegeben, sagte ein Sprecher.

Die Polizei war nach eigener Darstellung bei der Veranstaltung am Sonntag an der Hasenheide eingeschritten, als einzelne der mehreren Hundert Teilnehmer immer wieder verbotene Fahnen und Bildnisse zeigten und verbotene Rufe skandierten. Außerdem habe es den Versuch gegeben, einen Festgenommenen zu befreien. Als Beamte eine 60-Jährige versorgten, die das Bewusstsein verloren hatte, sollen etwa zehn Umstehende auf die Helfer eingeschlagen haben.

Von kurdischer Seite wiederum gab es Kritik am Vorgehen der Polizei. Eine kurdische Nachrichtenseite berichtete bei Twitter von sieben Verletzten. Auch sei es den Teilnehmern verboten worden, Videoaufnahmen des Einsatzes zu machen. Eine Frau habe einen Herzinfarkt erlitten und schwebe in Lebensgefahr.

Die Polizei war nach eigenen Angaben mit etwa 65 Kräften im Einsatz. Jetzt ermittelt sie wegen Verstößen gegen das Versammlungs- und Vereinsgesetz, Widerstands, versuchter Gefangenenbefreiung, Landfriedensbruchs, Körperverletzung und Beleidigung.

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