Abgeordnetenhaus :Grüne und Linke fordern Opferschutzgesetz

Abgeordnete sitzen während einer Plenarsitzung des Berliner Abgeordnetenhauses im Plenarsaal. (Foto: Sebastian Christoph Gollnow/dpa/Archivbild)

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Berlin (dpa/bb) - Grüne und Linke im Berliner Abgeordnetenhaus fordern ein eigenes Gesetz, um Opfer von Straftaten stärker zu unterstützen. Beide Fraktionen riefen den Senat am Mittwoch auf, ein Landesopferschutzgesetz vorzulegen, das einen Rechtsanspruch für Betroffene auf Beratung und Unterstützung beinhaltet.

In dem Gesetz sollte nach Meinung von Grünen und Linken auch festgelegt werden, dass nicht zuletzt Behörden aktiv auf Opfer von Straftaten zugehen, um ihnen Unterstützungsmöglichkeiten zu nennen und individuell ein Hilfsangebot zu unterbreiten. Basis könne ein bestehendes Pilotprojekt namens „Servicestelle proaktiv für Betroffene von Straftaten“ sein: Es könne flächendeckend auf Berlin ausgedehnt werden.

Ein Opferschutzgesetz sollte nach den Vorstellungen der beiden Oppositionsfraktionen auch Vorgaben zur Prävention umfassen. Zudem müsse eine verlässliche und dauerhafte Finanzierung der Berliner Opferschutzeinrichtungen und Beratungsstellen sichergestellt werden.

Die rechtspolitischen Sprecher der Grünen- und der Linken-Fraktion wiesen darauf hin, dass Opfer von Straftaten oft an den Folgen leiden, etwa auf verschiedene Weise beeinträchtigt oder traumatisiert sind. Sie dürften nicht alleine gelassen werden, erklärte Petra Vandrey von den Grünen.

„Viele Betroffene von Straftaten erhalten nicht die Unterstützung, die ihnen zusteht, weil sie von den Angeboten nichts wissen oder weil die institutionelle Förderung von Unterstützungsangeboten fehlt“, fügte der Linken-Politiker Sebastian Schlüsselburg hinzu: „Beide Mängel sollte das Gesetz beheben.“ Grüne und Linke bringen dazu in der Parlamentssitzung am Donnerstag einen Antrag ein.

© dpa-infocom, dpa:231004-99-440121/2

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