Augsburg:Anwälte: Im Augsburger Tötungsfall Entscheidung zu U-Haft

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Am Königsplatz liegt eine Engelsfigur auf einem Stück Stoff, auf dem steht „Ein Toter wegen Dummheit“. (Foto: Stefan Puchner/dpa)

Die Verteidiger im Fall des getöteten 49-Jährigen in Augsburg erwarten im Laufe des Samstags eine Entscheidung über eine erneute Untersuchungshaft für ihre...

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Augsburg (dpa/lby) - Die Verteidiger im Fall des getöteten 49-Jährigen in Augsburg erwarten im Laufe des Samstags eine Entscheidung über eine erneute Untersuchungshaft für ihre Mandanten. Bislang kennen sie die Begründung des Münchner Oberlandesgerichts (OLG) noch nicht, das die vom Landgericht Augsburg angeordnete Haftentlassung von sechs Tatverdächtigen revidiert hatte, wie drei der Anwälte am Morgen der Deutschen Presse-Agentur sagten. Die Staatsanwaltschaft Augsburg kündigte auf Nachfrage für Montag eine Erklärung an. Das OLG war zunächst nicht zu erreichen.

Die sechs Beschuldigten waren am Nikolaustag auf dem Augsburger Königsplatz, als ein Siebter aus der Gruppe den 49-Jährigen mit einem Schlag getötet haben soll. Der 17-Jährige, der die deutsche, türkische und libanesische Staatsbürgerschaft hat, sitzt weiterhin wegen Totschlags in U-Haft. Der Fall hatte bundesweit für Aufsehen gesorgt, auch weil das Opfer bei der Berufsfeuerwehr gewesen war.

Die sechs wegen Beihilfe zum Totschlag Beschuldigten waren am Montag aus der U-Haft gekommen. Die Jugendkammer des Landgerichts hatte für sie keinen dringenden Tatverdacht im Fall des 49-Jährigen gesehen. Ein gemeinschaftliches Umzingeln des Opfers gab es demnach nicht. „Hinsichtlich der Beschuldigten, die sich weiter entfernt vom Tatgeschehen aufhielten, zum Teil diesem sogar den Rücken zukehrten, fehlte es nach den Ausführungen des Gerichts schon an einer objektiven Beihilfehandlung“, hieß es in einer Mitteilung weiter. Auch sah die Kammer die möglichen Haftgründe Fluchtgefahr und Verdunkelungsgefahr als nicht gegeben an.

Einer der Anwälte sagte, die Polizei habe einige der Sechs am Freitagabend festgenommen. Andere, die nicht zu Hause waren, hätten sich auch selbst bei der Polizei gemeldet. Ein weiterer Verteidiger kündigte an, Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe prüfen zu wollen.

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