Kommunen:Städtetag fordert Änderung des Ladenöffnungsgesetzes

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Blick auf die gefüllten Warenregale in einem Markt. (Foto: Boris Roessler/dpa/Symbolbild)

Die ohne Personal betriebenen „Teo“-Verkaufsstellen müssen laut Gerichtsurteil sonntags geschlossen bleiben. Dagegen regt sich Widerstand. Jetzt verlangt der Städtetag eine gesetzliche Neuregelung.

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Fulda/Wiesbaden (dpa/lhe) - Der Hessische Städtetag hat vom Land eine Änderung des Ladenöffnungsgesetzes gefordert. „Die Städte in Hessen wollen die Öffnung von „Mini-Supermärkten“ mit Verkaufsmodulen auch an Sonn- und Feiertagen ermöglichen“, sagte der Vizepräsident des Städtetages, Fuldas Oberbürgermeister Heiko Wingenfeld (CDU), am Donnerstag nach einem einstimmigen Beschluss des kommunalen Spitzenverbandes.

Das Ziel des Städtetags sei eine „neue zeitgemäße gesetzliche Regelung“, um etwaige Versorgungslücken zu schließen, sagte Wingenfeld. Das gelte sowohl im ländlichen Raum als auch in Städten im Ballungsraum und dabei vor allem im Hinblick auf die große Zahl an Nacht- und Schichtarbeitenden. Dabei dürfe selbstverständlich der Sonntagsschutz nicht außer Acht gelassen werden.

Der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hatte vor wenigen Wochen entschieden, dass eine von der Stadt Fulda verfügte Schließung der ohne Personal betriebenen „Tegut Teo“-Verkaufsstellen an Sonntagen rechtens sei. Nach Ansicht des Gerichts handelt es sich bei den Teo-Läden um Verkaufsstellen im Sinne des hessischen Ladenöffnungsgesetzes. Seither bleiben die meisten Teo-Filialen in Hessen sonntags zu - mit Ausnahme zweier Läden in Bahnhofsnähe.

Kritiker der Entscheidung hatten erklärt, dass besonders ältere Menschen durch die Sonntagsschließung der Teo-Märkte betroffen seien. Dagegen hatte die Allianz für den freien Sonntag Hessen, in der Einrichtungen und Organisationen der evangelischen und katholischen Kirche sowie der Gewerkschaft Verdi zusammenarbeiten, das Urteil begrüßt. Weitere Teo-Filialen in Bayern und Baden-Württemberg sind nicht von dem Sonntagsöffnungsverbot betroffen.

Die Stadt Fulda hatte betont, dass sie zwar grundsätzlich die Öffnung der Teo-Märkte auch an Sonntagen befürworte, allerdings an Recht und Gesetz gebunden sei und daher die gerichtliche Klärung eines strittigen Sachverhalts habe herbeiführen müssen. Die Fuldaer Stadtverordnetenversammlung hatte daraufhin mit großer Mehrheit eine Resolution verabschiedet, die die Landesregierung in Wiesbaden zu einer Initiative für eine rechtliche Neuregelung auffordert. Mehrere Städte in Hessen haben sich inzwischen der Resolution angeschlossen.

© dpa-infocom, dpa:240314-99-339415/2

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